Fragen WICHTIG!

  • Hallo,
    hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich beginne voraussichtlich im Februar 2010 mein Ref. (NRW Haupt/Real) und habe ein paar Fragen zur Anmeldung. Wie ich hier nachlesen konnte, bewirbt man sich etwa August online. Die Nachreichfrist soll Mitte Januar immer sein. Ich werde wahrscheinlich im Sommer/Herbst nächsten Jahres heiraten und habe gehört, dass man Sozialpunkte hierfür bekommen würde. Muss man diesen „Ehenachweis“ dann bei der Anmeldung im August vorweisen oder kann man ihn auch dann später nachreichen?


    Die zweite Frage: Ursprünglich wollte Ich schon immer gerne Sonderschullehrer werden, bin jedoch nicht aufgrund des zu hohen NCs reingerutscht. Kann man ein Aufbaustudium nach dem 1. Examen HR absolvieren (wird hier die Note vom 1. Examen oder die Abinote berücksichtigt?) oder nach dem Ref. ein Sprintstudium oder Ähnliches machen?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten!


    Memo44

  • Zu 1.: Natürlich kannst du den nachreichen, es wird dir nur keiner garantieren können, dass dieser auch noch akzeptiert wird. An welchem Tage genau die dort den Fixpunkt für die Festsetzung der Sozialpunkte machen, kann dir hier natürlich keiner sagen.


    Aber du hast ja sicherlich vorhers cchon das Aufgebot, das könntest du ja sicherlich schon im August mit einreichen, das wäre bestimmt besser als nichts.

  • Danke dir für die schnelle Antwort... Frage 1 hat sich teilweise erledigt... bis Mitte August muss auch die Heiratsurkunde abgeschickt werden. Weiß jemand, ob man für die Anrechnung der 3 Sozialpunkte nur die Heiratsurkunde schicken muss oder auch eine Meldebescheinigung dazu?(da ich erst gegen Winter mit meiner Frau zusammenziehen kann)

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