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Einstellungsschwierigkeiten als Konfessionsloser?
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wie die rechtliche Lage bei konfessionellen Schulen ist, weiß ich nicht ganz genau. Konfessionell ist aber nicht gleich staatlich!
Aber ich an deiner Stelle würde, wenn ich an einer konfessionellen Schule nicht arbeiten wollte, so eine auch nicht in Betracht ziehen. Dort wird schon von dir verlangt, dass du dich auch kirchlich einbringst (Gottesdienste, Wertevermittlung usw.). Wie stellst du dir das vor, wenn du nichts mit Kirche anfangen kannst ?
Als Schulleiter einer konfessionellen Schule würde ich einen "Ausgetretenen" nicht einstellen wollen, weil ich vermuten würde, der würde nicht hinter dem Weltbild meiner Schule stehen.
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Konfessionelle Schulen sind immer nicht-staatliche Schulen. Und ja, zu meiner Zeit haben sie konfessionslose Lehrer nicht eingestellt. (Als Protestant an einer katholischen Schule, das war allerdings kein Problem. Umgekehrt vermutlich auch nicht.)
Finde ich konsequent und rechtens. Ob die Schulen in einer Mangelsituation flexibler sind, das weiß ich nicht, meine Erfahrungen stammen aus einer Zeit, als es Lehrerüberschuss gab.
Wenn man ohnehin nicht an einer solchen Schule arbeiten will, dann sollte man nicht deswegen in der Kirche bleiben, um an einer solchen Schule arbeiten zu können.
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Ja, sie können Dich ablehnen.
Falls Dich meine Meinung dazu interessiert: Ich finde Deinen Gedankengang ganz schön opportunistisch!
Dudelhuhn
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Zumindest in NRW im Primarbereich (dürfte dich also beides eigentlich nciht interessieren) gibt es noch ab und zu "konfessionell orientierte Schulen". Diese sind aber trotzdem ganz normale staatliche Schulen.
In NRW ist es in so einem Fall gesetzlich vorgesehen, dass z.B. Funktionsstellen mit einer Person der passenden Religion besetzt werden müssen. Ausnahmen sind eher selten und geschehen nur in Notfällen.
Aber mir ist keine staaltliche konfessionell-orientierte und weiterführende Schule bekannt.
Insofern dürfte dein Austreten also keine Probleme mit sich bringen.
kl. gr. Frosch
P.S.: zum Thema opportunistisch. Ich habe als 3. Fach (für die Grundschule) Religion studiert. Dort wimmelt es geradezu von Studenten, die das Fach nur wählen, weil man damit bessere Einstellungchancen hat.
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Hallo!
An (städtischen) Katholischen Grundschulen in NRW dürfen nur katholische Lehrer verbeamtet werden. Ausnahmen sind natürlich die evangelischen Religionslehrer oder muttersprachliche Lehrer. Außerdem gibt es noch eine Menge Lehrer, bei denen bei der Einstellung nicht drauf geachtet wurde:)
Seit zwei Jahren wird aber zumindest in Köln darauf geachtet, dass nur Katholiken sich für schulscharfe Ausschreibungen an katholischen Grundschulen bewerben und die Schulen diese Bedingung in ihrem Ausschreibungstext aufnehmen. Fehlt dieser Zusatz, kann ein Stelle wieder gestrichen werden bzw. das Verfahren verschoben werden.Klingt blöd, is aber so.
Besonders an "katholischen Grundschulen" mit 2/3 Nichtchristen.VG
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Da frage ich mich schon, wo wir denn leben, wenn die Kirche solch einen Einfluss auf die Einstellung von LehrerInnen an öffentlichen Schulen nehmen darf. Ein gewisses Verständnis könnte ich noch aufbringen, wenn sie Arbeitgeber und (wenn auch nur zu einem minimal-Anteil) Finanzier wäre.
Im konkreten Fall kann das ja wohl bedeuten, dass eine LehrerIn an einer städtischen Grundschule nicht aufgrund ihrer tollen Fähigkeit und Qualifikation eingestellt wird, sondern weil sie zufällig das richtige "Gebetbuch" hat! Schreiben wir tatsächlich das Jahr 2008 ?? -
Naja... diese Schule hat durch die Konfession ja einen besonderen Schwerpunkt, den die Mitarbeiter mittragen sollen.
An einer Montessori-Schule soll man ja nach Möglichkeit auch ein Montessori-Zertifikat oder gar Diplom haben bzw. bereit sein, dieses bei Einstellung nachzuholen.
Find ich schon nachvollziehbar - und nein, ich bin kein Freund der Kirche und würde an einer Schule, die kirchlicher Trägerschaft ist, auch nicht unbedingt arbeiten wollen. Wenngleich meine Ablehnung nicht so krass ist, wie die manch anderer hier anscheinend... -
Also der Vergleich mit der Montessorischule hinkt denn doch ein bischen, handelt es sich hierbei um sogenannte Angebotsschulen.
Bei uns am Ort gibt es z.B. nur eine Grundschule, und die führt den Begriff "katholisch" im Titel. Das ist mir zunächst einmal egal, viel interessanter finde ich die pädagogische Arbeit, die dort geleistet wird. Und das kann mir keiner erzählen, dass die durch LehrerInnen mit einem bestimmten "Gebetbuch" besser erledigt wird als von solchen ohne diese "Qualifikation"!
Ich bleibe dabei: Eine staatliche Schule mit ausschließlich staatlicher Finanzierung hat einen staatlichen Auftrag zu erfüllen und keinen kirchlichen!
Übrigens liegt bei uns der Anteil von Nicht-Christen oder auch Nicht-Katholiken ungefähr so wie von DAVE beschrieben. -
Dem Threadstarter sei nebenbei die Suchfunktion empfohlen, die kann zusätzliche Informationen verschaffen.
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Zitat
Original von rudolf49
Also der Vergleich mit der Montessorischule hinkt denn doch ein bischen, handelt es sich hierbei um sogenannte Angebotsschulen. (...)
Naja, es gibt auch staatliche Montessorischulen und wenn das eben die Grundschule in Deinem Bezirk ist, dann musst Du da Dein Kind anmelden. Ich weiß nicht ob es da dann die Wahlmöglichkeit gibt, weil es ja eine ganz normale Grundschule ist. -
Zitat
Original von rudolf49
Ich bleibe dabei: Eine staatliche Schule mit ausschließlich staatlicher Finanzierung hat einen staatlichen Auftrag zu erfüllen und keinen kirchlichen!
.Ich zitiere mal den Bildungsplan Ba-Wü:
Alle Schülerinnen und Schüler sollten eine Vorstellung von der Vielfalt der Religionen in der Welt haben. Die Unterweisung im Christentum in Form der evangelischen und katholischen Relgionslehre ist den Schülern Ba-Wüs durch das Gesetz vorgeschrieben (...)Wenn m-fab schreibt "in einen Gottesdienst kriegt mich keiner" frage ich mich, wie man da Toleranz vermitteln will. Ist das dann nicht eher Ignoranz? Muss ich unbedingt von dem was gesagt wird überzeugt sein oder kann ich es einfach als einen Teil der Kultur gelten lassen?
Wie gelingt es da Schüler dabei zu unterstützen sich zu öffnen und selber eine Entscheidung zu treffen z. B. zwischen Aufklärung und/oder Glaube?
Ich denke, gewisse Dinge gehören auch zum kulturellen Rahmen und zu den Werten die man auch vermittelt. Was tust Du wenn Deine Erstklässler eingeschult werden und es einen Gottesdienst gibt? Bleibst Du dann auch weg und teilst diesen Moment mit den Kindern nicht?
Ich finde nicht, dass jeder Lehrer überzeugter Christ sein muss, aber ich denke schon so tolerant, dass er sich auch mal einen Gottesdienst anhört und dran teilnimmt. Ich gehe auch mit meinen Kindern in eine Moschee ohne dem Islam anzugehören, mache auch Sportfeste mit ohne Sport sehr zu mögen...
Aber vielleicht war es ja nicht so eng gemeint, wie ich es jetzt aufgefasst habe. Ich denke nur, wenn ich mir die Schwerpunkte des Religionsunterrichts ansehe, dann finde ich viele davon doch auch in anderen Bereichen des Unterrichts wieder, z. B. diese hier:
eigene Entscheidungen treffen lernen, nicht nur Konventionen folgen oder sachgemäße Auseinandersetzung mit Konflikten und Grenzerfahrungen. -
Ok, noch mal erläuternd: ich sprach von meinen Erfahrungen mit weiterführenden Schulen, denn es gibt auch Montessori-Gesamtschulen/-Gymnasien - und wenn man sich an einer solchen bewirbt, muss man das pädagogische Konzept auch mittragen.
Und auch hinter einer christlichen/konfessionellen Ausrichtung ist ein pädagogisches Profil.
Nicht an allen Schulen erkennt man das zugrundeliegende Konzept so schnell wie an einem Montessori-Gym/Ge bzw. einer Schule in kirchlicher Trägerschaft - die im übrigen trotzdem staatliche Schulen sind bzw. sein können, sprich: sie halten sich an staatliche Vorgaben wie Bildungsstandard, Abschlüsse etc.Und im Allgemeinen suchen sich solche Schulen ihre Lehrer natürlich schon recht genau aus (sofern sie es sich zumindest erlauben können... in manchen Fächern wird vermutlich der genommen, den man kriegen kann ).
Ich wollte damit auch nur sagen, dass ich nicht finde, dass das etwas verdammenswertes ist, dass eine Schule, die ein klares Profil hat - in diesem Falle eben ein christliches/konfessionelles -, sich ihre Lehrer auch dahingehend aussucht.
Und noch mal ergänzend/wiederholend: ich spreche von Gymnasien/Gesamtschulen, bei Grundschulen kenn ich mich nicht aus (aber der Ausgangsposter studiert ja auch Sek II).
Aber um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Austritt aus der Kirche sollte kein Problem sein und keiner kann dich zwingen, dich an einer konfessionellen Schule zu bewerben - und um mich dem Rat mehrerer hier anzuschließen: das solltest du bei deiner Einstellung auch nicht tun.
Also tritt aus, wenn es dich glücklich macht. -
Zitat
Original von katta
... einer Schule in kirchlicher Trägerschaft - die im übrigen trotzdem staatliche Schulen sind bzw. sein können, sprich: sie halten sich an staatliche Vorgaben wie Bildungsstandard, Abschlüsse etc. ...Weiterführende Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind keine staatlichen Schulen (d. h. "öffentliche Schulen"), sondern so genannte Ersatzschulen (vgl. § 100 ff. SchulG). Dass sie gleichwohl den gleichen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen - bei der Vergabe von Abschlüssen etc. - unterliegen, hat damit ja erst einmal nichts zu tun.
Im Grundschulbereich sieht das etwas anders aus; dort unterscheidet man Bekenntnisschulen, Gemeinschaftsschulen und Weltanschauungsschulen (vgl. § 26 ff. SchulG). Welche dieser Formen eine Grundschule annimmt, ist wesentlich vom Elternwillen abhängig.
Diese Verquickung von öffentlichem Schulwesen und weltanschaulicher Gliederung ist in der Tat, wie rudolf49 schreibt, nicht unproblematisch, denn diese Schulen werden schließlich aus Steuermitteln finanziert und nicht von den Religionsgemeinschaften.
ZitatOriginal von Nuki
Wenn m-fab schreibt "in einen Gottesdienst kriegt mich keiner" frage ich mich, wie man da Toleranz vermitteln will. Ist das dann nicht eher Ignoranz? Muss ich unbedingt von dem was gesagt wird überzeugt sein oder kann ich es einfach als einen Teil der Kultur gelten lassen?Wäre es nicht Toleranz, auch den Nicht-Gottesdienst-Besucher als solchen gelten zu lassen? Auch dieser nimmt das Recht auf freie Religionsausübung in Anspruch.
Nachtrag: die Ausführungen oben beziehen sich auf NRW.
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Ich frage mich bei diesen religiösen Einstellungsbeschränkungen, wie sich dies mit dem Antidiskriminierungsparagraphen in EInklang bringen lässt.
Steht dort nciht irgendwo, dass man nicht aufgrund seiner Religion abgelehnt werden darf?
Okay, ich würde das Land deswegen nicht verklagen. Aber streng genommen hält sich das Land nicht an die Gesetze, an die sich Firmen halten müssen. Oder?
kl. gr. Frosch
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Zitat
Original von kleiner gruener frosch
Ich frage mich bei diesen religiösen Einstellungsbeschränkungen, wie sich dies mit dem Antidiskriminierungsparagraphen in EInklang bringen lässt.Steht dort nciht irgendwo, dass man nicht aufgrund seiner Religion abgelehnt werden darf?
Ich hab mal gegoogelt da ich noch im Hinterkopf hatte, dass das Antidiskriminierungsgesetz genau hier nicht greift. Bei Spiegel online hab ich folgendes gefunden:
Genauso wenig dürfen Diskriminierungsmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) abgefragt werden: Tabu sind Fragen nach der Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder dem Alter eines Bewerbers.
Eine Ausnahme ist die Frage nach der Religion bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen - etwa an Bewerber in einem katholischen Kindergarten.nachzulesen hier: http://www.spiegel.de/unispieg…ruf/0,1518,545541,00.html
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Zitat
Original von philosophus
Weiterführende Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind keine staatlichen Schulen (d. h. "öffentliche Schulen"), sondern so genannte Ersatzschulen (vgl. § 100 ff. des SchulG). Dass sie gleichwohl den gleichen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen - bei der Vergabe von Abschlüssen etc. - unterliegen, hat damit ja erst einmal nichts zu tun.
Im Grundschulbereich sieht das etwas anders aus; dort unterscheidet man Bekenntnisschulen, Gemeinschaftsschulen und Weltanschauungsschulen (vgl. § 26 ff. SchulG). Welche dieser Formen eine Grundschule annimmt, ist wesentlich im Elternwillen abhängig.
Stimmt, sorry, da habe ich ein paar Begriffe unscharf verwendet.
Aber wenn das auch für andere Bundesländer gilt, der threadstarter doch eh im Sekundarbereich unterrichtet, wo ist dann das Problem?
Zumindest in NRW bewirbt man sich aktiv an den Schulen und wird nicht einfach zugeteilt, hat also auch ein Mitbestimmungsrecht, wo man arbeitet. -
Danke freckle,
ZitatEine Ausnahme ist die Frage nach der Religion bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen - etwa an Bewerber in einem katholischen Kindergarten.
Aber gerade das ist der Knackpunkt. Die Schulen sind ja nicht kirchlich. Sondern es sind Bekenntnisschulen.
Aber es steht halt so im Schulgesetzt. (Also das mit den Funktionsstellen, siehe oben.)Zusammengefasst für m-fab:
- Wenn du dich bei einer kirchlich geführten Schule bewirbst, wirst du wahrscheinlich Probleme haben.
- Es gibt nur wenige Schulen im Sek1/2-Bereich, die kirchlich geführt sind. Die allermeisten weiterführenden Schulen sind rein staatlich.
- Selbst wenn eine solche staatliche Schule eine Bekenntnisschule sein sollte (was in der Sek1/2 eher unüblich ist), gibt es an diesen Schulen in der Regel keine Einstellungsprobleme. (Köln, siehe oben, müsste man mal auf die Finger klopfen. )
- Du kannst also ganz beruhigt aus der Kirche austreten. Du wirst dadurch praktisch keine Nachteile haben, denn an eine kirchlich geführte Schule wirst du eh nicht wollen.Viel Erfolg bei deinen Prüfungen.
kl. gr. Frosch
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