Hallo!
Auch wenn das Thema immer wieder aufkommt, habe ich eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort habe: Wann kann man (insbesondere während des Referendariats) in Elternzeit gehen?
Mein Mann und ich haben uns beide für den 01.02.2009 um einen Referendariatsplatz beworben. Anfang Dezember erwarten wir ein Baby. Ich bezweifle, dass wir beide zum 01.02. praktisch mit dem Referendariat beginnen können, doch ist das ein anderes Thema. Erschwerend (?) kommt hinzu, dass ich zur Zeit in der Wirtschaft tätig bin (im Betrieb meiner Eltern, verbunden mit ziemlich viel Stress, aber auch das ist ein anderes Thema) und das Referendariat in den drei Jahren "Beurlaubung" machen möchte.
Meine Fragen sind nun:
1. Kann ich direkt zum 1.2. in Elternzeit gehen oder würde ich dadurch meinen Referendariatsplatz verlieren?
2. Angenommen fange mit dem Referendariat an, bekomme aber Stress mit Tagesmutter oder sonst was und muss das ganze unterbrechen. Kann ich dann von heute auf morgen in Elternzeit gehen?
3. Wann kann ich aus der Elternzeit zurück kehren?
Ich habe gelesen, dass es sinnvoll ist, ungefähr dort wieder einzusteigen, wo man aufgehört hat. Da mein Mann aber dieselben Fächer belegt wie ich, könnte ich mir auch vorstellen, dass ich "mitlerne" und beispielsweise nach 3 Monaten wieder einsteige. Wenn ich 3 Monate krank würde, würde ich doch sicher auch nicht unbedingt ein ganzes Jahr verlieren. Oder doch?
Liebe Grüße,
Tjane