Einkommenssteuer wegen Nachhilfeunterricht?? Dringend...

  • Hallo,
    ich hoffe, jemand kann mir helfen:
    Habe einen Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004 machen muss, und fett gedruckt steht dabei, dass ich das machen muss wegen "selbstständiger Arbeit: Nachhilfe".
    Habe 2004 Nachhilfe gegeben, aber irgendwie nie daran gedacht, dass ich das eventuell versteuern muss! Ich dachte immer, wenn man weniger als 400 Euro verdient, muss man nix abgeben, und soviel habe ich umgerechnet auf das Jahr nicht monatlich gekriegt (hab z.B. in den Ferien nie gearbeitet). Soll ich diese Bögen also trotzdem ausfüllen oder anrufen und sagen, dass ich immer weniger verdient habe?
    Was mich irgendwie auch noch interessieren würde: Woher weiß das Finanzamt das überhaupt? Haben die Einsicht genommen in mein Konto oder dürfen die das nicht?
    Über schnelle Infos wäre ich super dankbar!
    Sonia

  • Wenn du bei einem Nachhilfeinstitut gearbeitet hast, dann hat dieses Institut die Daten an sein Finanzamt gemeldet und die Sachen werden dann auch weitergegeben. Ich muss mich Ende des Jahres dann auch mit "selbstständiger Arbeit" bei der Steuererklärung vertraut machen, weil ich nebenher auch noch bei einem Nachhilfeinstitut gearbeitet habe.

  • Es zählt immer das Jahres-Gesamteinkommen, entscheidend ist also, ob du neben dem 400 Euro Job noch anderweitig gearbeitet hast.
    Zähl mal zusammen, wieviel du insgesamt im letzten Jahr verdient hast, wenn das nur wenige tausend Euro waren, würde ich an deiner Stelle einfach mal bei deinem Sachbearbeiter (müsste auf dem Bescheid mit draufstehen) und nachfragen, ob ein Einreichen der kompletten Steuererklärung notwendig ist, vielleicht kann das ganze dann formlos geregelt werden. Steuern musst du nur zahlen, wenn du nach Abzülgen (Werbungskosten, etc.) über den Grundfreibetrag (7.664 ¤) kommst.

  • Hallo,
    danke für die schnellen Antworten! Hab eben mal grob gerechnet und zusammengezählt, komme auf höchstens 2800 Euro im ganzen Jahr. Werde es so machen, wie du gesagt hast, und mal bei dem Sachbearbeiter anrufen.
    Viele Grüße!

  • Hallo nochmal AKtenklammer und Moebius,
    ich habe im Falle einer zu machenden Steuererklärung vor, natürlich ehrlich zu sein, v.a., weil ich ja wirklich nicht mehr als 400/Monat verdient habe, aber eine Frage habe ich dennoch: Darf das Finanzamt meine Kontobewegungen einsehen?
    Ich weiß, irgendwann ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass es den Ämtern erlaubt, alle Konten zu überprüfen, aber gilt das nur für Feststellung des Kontoinhabers oder kann das Amt auch alle Geldbewegungen einsehen?
    Interessiert mich :)
    Gruß von Sonia

  • Es wäre hilfreich, wenn du die Frage hier beantworten würdest, ob du an einem Nachhilfeinstitut gearbeitet hast. Dann wirst du definitiv gemeldet!


    Übrigens: Die 400,- EUR sind die Beträge für die so genannten Minijobs und haben mit selbständiger Arbeit mal gar nichts zu tun. Für Einkommen aus selbständiger Arbeit muss immer eine Einkommenssteuererklärung angefertigt werden. Das gilt übrigens auch für Nachhilfe bei Privatpersonen. Hast du weniger als die erwähnten 7664,- EUR auch aus anderen Einkommensteuerarten (!!!) verdient, fällt das unter den Grundfreibetrag und du bleibst steuerfrei.


    Hier erste Infos

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Das Finanzamt kann Konten einsehen und ich glaube, dass dabei auch Kontobewegungen abgefragt werden können, allerdings (zumindest nach Rechtslage) nicht einfach mal so, sondern nur, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass etwas falsch angegeben wurde.

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