halbwaisenrente im ref

  • hallo. Hab diesen sept mein ref in bayern gestartet und bin 25. Kann mir jmd sagen, ob ich weiter halbwaisenrente beziehe, da das ref ja zur ausbildung zählt. Und: wie sieht es mit der krankenversicherung aus, denn eig wäre ich ja über die rentenversicherung gesetzlich krankenversichert, automatisch. Aber geht das überhaupt als beamter auf widerruf? Fragen über Fragen

    • Offizieller Beitrag

    hi,


    meine halbwaisenrente endete mit dem studium und examen (ist aber schon ein paar jahre her und ich war damals älter, nämlich 27).
    und ohne die rentenversicherung schätze ich, dass die krankenversicherung über eine private läuft, da du beihilfeberechtigt bist.
    gibts oder gabs bei euch an der uni keine informationsveranstaltungen dazu? ich kann mich erinnern, dass wir damals mal aufgeklärt wurden - nicht ohne hintergedanken allerdings. mindestens euer seminar müsste doch eigentlich informationen liefern.


    grüße


    h.

  • Vielleicht kann ich etwas helfen.
    Habe im Feb 08 mit dem Ref angefangen und stand vor den gleichen Fragen. Habe damals auch bemerkt, dass niemand eine verlässliche Aussage geben konnte. Da ich noch nicht 27 bin - also noch Rentenberechtigt - und das Ref als Ausbildung (NRW) gilt, habe ich es einfach probiert. Da meine letzte Prüfung Ende September war, habe ich mich noch für das Wintersemester 08/09 eingeschrieben (später nach der Prüfung und der Beantragung des Zeugnisses wieder exmatrikuliert) und hatte somit auch noch einen Nachweis für die Rentenkasse. Habe es dann dort auch nicht gelemdet (ich weiß nicht ganz ok, aber im Zweifelsfall hätte ich das Geld eben zurück zahlen müssen) da man ja 4 Monate Überbrückung zwischen Schule und Ausbilund etc. hat. Nunja habe dann im Februar, gleich nach der Vereidigung die Rentenkasse informiert, dass ich nun LAA bin. Daraufhin schickten sie mir zig Formulare, die ich dann an die BZR schicken musste und auch an meine private Versicherung.
    Letztendlich habe ich eine kleine kürzung bekommen (weil wir ja im Ref ein bisschen Geld bekommen) aber zusätzlich noch einen Zuschuss zur privaten Versicherung (sind nur ein paar €, aber besser als nix).
    Die Versicherung weiter laufen zu lassen über die GK machte keinen Sinn, da der Beitrag - trotz der 50% Übernahme durch die Rentenkasse noch höher gelegen hätte als bei der PK.
    Also es lohnt sich durchaus stumpf die Rente zu beantragen bzw weiter laufen zu lassen. Speziell in NRW steht nirgends beschrieben, dass die 2. Ausbildungsphase der Lehrerausbildung NICHT als Ausbildung gilt.
    Wenn du noch Fragen hast, her damit.

  • oh das ist ja toll. endlich auch ein anderer sonderfall. also ich fasse zusammen, und du sagst mir ob ichs kapiert hab:
    - rente läuft im ref mit geringer kürzung weiter
    - auf jeden fall in die PK, da günstiger
    --> die RV zahlt also auch einen anteil an der PK, und der staat ja dann auch
    geht das automatisch, dass die dann bei der rentenbewilligung den anteil übernehmen, oder muss ich das beantragen?
    Ich hab das übrigens für das SoSe genauso "legal" gelöst wie du ;-), und in bayern zählt das ref auch zur ausbildung...
    na dann wart ich jetzt mal meinen rentenbescheid ab.
    vielen dank auf jeden fall für die info

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