Mündliche Note in Englisch

  • Hawkeye, mach doch, ich kann damit leben. ;)
    Wenn ich mich nicht täusche, bin ich an der "Nachbarrealschule". Google machts möglich...
    Bayern ist doch irgendwie ein Kaff. :D

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch noch einmal eine Frage zu der Notengebung und der Gewichtung mündlich/schriftlich.


    Wie werden diese beiden Bereich im Gymnasium gewichtet?
    Gibt es da vorgeschriebene Richtilinien oder sind sie ev. schulintern?


    Danke für die Info


    Petra

  • DU bist die Lehrerin. Manchmal gibt es Empfehlungen der Fachschaft, die aber nicht verpflichtend sein können, weil nur du weißt, wie hoch der mündliche Anteil deines Unterrichts ist.


    Ich habe mich dafür entschieden, schriftlich und mündlich halbe-halbe zu werten, da mein Unterricht von mündlichen Beiträgen der Schüler lebt und es nicht sein kann, dass ein Schüler sich nicht oder nur schlecht beteiligt und eine gute Note ins Zeugnis bekommt, weil er an 2 Klassenarbeitsterminen im Halbjahr eine gute schriftliche Arbeit abgibt.



    Aufgrund einiger Beiträge hier habe ich mich noch einmal informiert: eine schriftliche Abfrage kann in Bawü KEINE mündliche Note sein. (wie eigentlich der Name schon sagt)

  • Zitat

    Original von German
    Aufgrund einiger Beiträge hier habe ich mich noch einmal informiert: eine schriftliche Abfrage kann in Bawü KEINE mündliche Note sein. (wie eigentlich der Name schon sagt)


    Wobei das, was im allgemeinen als 'mündliche' Note bezeichnet wird ja streng genommen die Mitarbeitsnote ist oder die so genannten sonstigen Leistungen. Mündliche Beiträge müssen davon nur ein Teil sein.

  • In NRW ist mittlerweile festgelegt, dass schriftliche Leistungen und "Sonstige Mitarbeit" zu gleichen Teilen gewertet werden müssen.
    Das kann aber in anderen Bundesländern ganz anders aussehen.
    Gruß,
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    In Bayern gibt es immer noch die Regelung schriftlich zu mündlich 2:1.
    Schulintern kann das inzwischen durch sogenannte mündliche Schulaufgaben aufgeweicht werden und auch der Lehrer hat die Möglichkeit, die Mündlichkeit mehr zu gewichten, indem er einfach mehr mündliche Noten erhebt.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich bin zwar Lehrerin, jedoch war das eher eine Elternfrage ;), denn meine Tochter ist frisch auf dem Gymnasium.
    Auf den Elternabenden der umliegenden Gymnasien wurden nämlich bezüglich der Gewichtung mündl/schriftlich unterschiedliche Aussagen gemacht.



    Zitat

    es nicht sein kann, dass ein Schüler sich nicht oder nur schlecht beteiligt und eine gute Note ins Zeugnis bekommt, weil er an 2 Klassenarbeitsterminen im Halbjahr eine gute schriftliche Arbeit abgibt.


    Ich denke, das wird hier dann ohne Weiteres möglich sein...


    Zitat

    eine schriftliche Abfrage kann in Bawü KEINE mündliche Note sein. (wie eigentlich der Name schon sagt)


    Auch das ist hier möglich. Die schriftlichen extemporale zählen zusammen mit der müdlichen Mitarbeit als gemeinsame mündliche Note.


    Petra

    • Offizieller Beitrag

    Nach den neuen Begrifflichkeiten heißen die Extemporalia jetzt aber "kleine Leistungsnachweise" und die Schulaufgaben "große Leistungsnachweise"- und schon ist das Problem behoben :rolleyes:
    (Es war übrigens schon immer so, dass diejenigen, die nichts oder nicht viel sagten, aber schriftlich gut waren, bessere Noten bekamen- ganz so einfach muss es aber nicht sein, nachdem ich als Lehrer selbst bestimmen kann, wieviele echte mündliche Noten ich erhebe und auch, wieviele Extemporalia ich schreibe- damit kann man das Übergewicht der Schriflichkeit etwas abmildern....)
    Mich wundert die Nachfrage ein bisschen- ist denn die Notengebung in der Grundschule so anders?
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Zitat

    Original von Hermine


    Mich wundert die Nachfrage ein bisschen- ist denn die Notengebung in der Grundschule so anders?


    Nachgefragt habe ich ja, weil es offensichtlich unterschiedliche Regelungen von Gymnasium zu Gymnasium gibt, ich jedoch es so verstanden habe (und du es mir auch bestätigt hast), dass schriftliche und mündliche Leistung im Verhältnis von 2:1 stehen (-offiziell zumindest :) )


    Doch ja, in der Grundschule ist es anders - oder eben dann doch nicht ;).


    Es gibt keine feste Regelung der Gewichtung.


    Petra

Werbung