Ich hätte da mal eine Frage:
Ist es möglich, dass ich von meiner Schulleiterin für die Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der OGS eingesetzt werde.
60 min. Hausaufgabenbetreuung rechnet sie als eine Unterrichtsstunde an, da ja die Vorbereitungszeit für diese Stunde wegfällt (im Gegensatz zu einer normalen Unterrichtsstunde).
Ist dies so möglich? Es geht mir dabei nicht um Arbeitsklima, Absprachen, etc, es geht mir darum, ob dies rechtlich so tragbar ist, oder ob ich mich dem verweigern kann?! (bin verbeamtet und in der GS tätig)