Einsatz im Ganztag?

  • Ich hätte da mal eine Frage:


    Ist es möglich, dass ich von meiner Schulleiterin für die Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der OGS eingesetzt werde.
    60 min. Hausaufgabenbetreuung rechnet sie als eine Unterrichtsstunde an, da ja die Vorbereitungszeit für diese Stunde wegfällt (im Gegensatz zu einer normalen Unterrichtsstunde).


    Ist dies so möglich? Es geht mir dabei nicht um Arbeitsklima, Absprachen, etc, es geht mir darum, ob dies rechtlich so tragbar ist, oder ob ich mich dem verweigern kann?! (bin verbeamtet und in der GS tätig)

  • Hallo,
    also ob das rechtlich möglich ist weiß ich nicht. Bei uns ist dieses Vorgehen und diese Planung jedenfalls seit zwei Jahren gang und gäbe.
    Meine eine Kollegin wollte sich weigern, weil sie sich zu diesen Zeiten um ihre eigenen Kinder kümmern musste. Ihr blieb nichts anderes übrig, als ihre Stunden wieder zu reduzieren, weil sie eben keine Hausaufgabenbetreuung machen konnte. Aber ob das rechtlich abgeklärt war?
    LG ALema

  • Ich habe ein ähnliches Problem, da ich zur Schule ca. 40 min pendel und meine Frau nachmittags arbeitet und ich dann unsere Tochter betreue. Da ist dies für mich eigentlich nicht machbar. Mein Problem ist, dass ich in der Vertretungsreserve arbeite und wahrscheinlich öfters mal vor ein deratiges Problem gestellt werde. Daher die Frage wie es sich rein rechtlich verhält.

  • Soweit ich weiß, gibt es Vorgaben, wie viele Stunden des Stundenkontingentes des gesamten Kollegiums in der OGS "abzuleisten" sind. Darüberhinaus kann es auch noch Absprachen innerhalb der Schulen eines Bezirkes oder Ortes geben.


    Bei uns wird jedes Jahr nach Freiwilligen gefahndet, bzw. man wechselt sich halt ab.


    Es ist gut möglich, dass in der Hausaufgabenbetreuung die 60 Minuten gelten, bei uns gibt nämlich eine Vorgabe, dass Lehrer im Nachmittagsbereich eine AG anbieten (90 Minuten oder 2mal 45 Minuten) und eben nicht in die Hausaufgabenbetreuung gehen.

  • huhu!


    also, meines wissens nach bekommen die schulen, entsprechend der schülerzahlen in der ogs (offene ganztagsschule), einen stellen/stundenzuschlag für das laufende schuljahr.
    mir ist halt nur nicht klar, ob diese stunden "zwangsweise" auf bestimmte lehrkräfte übertragen werden können, diese kräfte also in den ganztag müssen!?
    generell habe ich absolut nichts gegen den ogs-betrieb, ich habe während meines referendariats auch 2 angebote meiner ausbildungsschule betreut. dies tat ich allerdings auf honorarbasis und nicht im rahmen meines stundenkontingents.
    bin derzeit nicht in der gew o.ä. um mir dort ggf. ne beratung zu holen.


    ich weiß auch, dass ich hier keine rechtliche verbindliche auskunft erhalten kann, aber vieleicht kennt sich ja trotzdem jemand aus oder kann mir zumindest einen tipp geben.


    grüsse

  • Also ich bin (in Bayern) gefragt worden, ob ich in der Nachmittagsbetreuung mitarbeiten will - dann allerdings wären 100 Minuten als eine Unterrichtsstunde gezählt worden... 8o


    Hab mich dann - oh wunder - dagegen entschieden und jetzt geb ich für die in meinem Vormittagsunterricht fehlenden zwei Stunden einen Nachmittag eine AG (und da werden die Stunden auch für 45 Minuten gerechnet...) :D


    Weiß aber nicht, ob das Pflicht ist, dass man gefragt wird und auch ablehnen kann (und wenn, ob das nur in Bayern so ist)...

  • Hallo,
    an deiner Stelle würde ich die Situation beim Schulamt schildern. Die geben dir doch sicherlich auch Auskunft. Ich weiß aber 100%ig, dass das Land verpflichtet ist, wenn Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen sind, auf die Betreuungszeiten der Kinder und die Vereinbarkeit individuell Rücksicht zu nehmen ist, egal ob Vollzeit oder Teilzeitkraft.
    Also schildere denen auch, dass du dich nachmittags ab so und soviel Uhr um deine Tochter kümmerst.
    Ich würde mir außerdem auf jeden Fall eine Gewerkschaft suchen und eintreten. Solche Fragen und Fälle werden sicherlich noch öfter vorkommen.
    LG Alema

  • also bei uns wird das auch so gehandhabt. viele lehrer müssen an einem nachmittag je 2x45 min. förderunterricht im ganztag geben, das geht dann bis 15.30h.
    die 60 min. ha-betreuung geben die ogs-kräfte. an der parallelschule geben diese lehrer, auch 60 min. lang, da dafür keine u-vorbereitung!
    scheint also normal zu sein.


    und die stunden mit lehrerbeteiligung im ganztag sind auch festgelegt nach der schülerzahl, also ist ja klar, dass einige lehrer diese auch geben müssen. bei uns sind das etwa 2/3 der lehrer. die mit sehr wenigen stunden und kleinen kindern nicht, ansonsten kommt jeder mal dran, was ja auch fair ist. schule hört eben nicht mehr um 13/14h auf und der ganztag gehört auch irgendwie mit zum schulalltag, also wir auch :)


    aber ich weiß, dass schulleiter den lehrereinsatz mit den lehrern, insbesondere mit denen mit kleinen kindern absprechen müssen und auch rücksicht nehmen müssen.
    aber es ist natürlich auch nicht so schön für kinderlose kollegen, wenn die an 2-3 nachmittagen in der ogs arbeiten müssen, während andere kollegen mit kindern, die vielleicht schon in die (grund-)schule gehen, nie dazu herangezogen werden, finde ich. vorausgesetz die kinderbetreuung ist mindestens an diesem tag zu sichern oder die kinder können auch mal bis 15/16h allein zuhause bleiben (was ja ab 9 oder 10 jahren geht).
    lehrerkonferenzen und dienstbesprechungen gehen ja auch in den nachmittag hinein und lehrer mit kindern können darauf nicht völlig verzichten.


    es muss halt alles von schulleitung und kollegen geregelt und fair eingeteilt werden, denke ich :)

  • Bei uns ist das so:
    Hausaufgabenbetreuung im Ganztagesbereich zählen als 1/2 Unterrichtsstunde (egal ob es jetzt 45 min oder 60 min sind)
    Wird das ganze als Lernzeit deklariert (die 60 min dauert) wird dafür eine ganze Unterrichtsstunde angerechnet. So kommt es, dass viele Kollegen 2mal die Woche kommen müssen um diese halbe Stunde auszugleichen. Rein finanziell (wurde uns zumindest gesagt) ist es nicht machbar alles als Lernzeit zu titulieren, da Lehrerstunden dafür zu teuer sind. So kommt es, dass eine Kollegin, die nur Teilzeit arbeitet, 2 mal die Woche kommt, da ihre Kids (1. Klasse) auch 2 mal die Woche Lernzeit haben (ab Klasse 3 nur noch 1 mal, der Rest ist dann AG).


    Hmm....kommen die Kids bei euch eigentlich mit der Zeit zum Bearbeiten der Hausaufgaben hin? Wir haben immer noch einige, die nicht fertig werden (und somit nicht in ihre AG gehen können) obwohl die Zeit in 3/4 jetzt verlängert wurde (85 min<---wofür mir übrigens 1 Unterrichtsstunde angerechnet wird).

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

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