als GHS Lehrerin an Förderschule

  • Hallo,


    hab da mal wieder eine Frage. Wenn ich als GHS Lehrerin mit 26 Stunden an einer Sonderschule arbeite, bei der 26 Stunden einem vollen Deputat entsprechen, werde ich dann 100% bezahlt? Normalerweise muss ich an der GHS in BW für ein volles Deputat 28 Stunden arbeiten.


    Grüßle

  • Ich würde jetzt mal sagen "JA". Ich bin als Sonderschuillehrerin an einer Grundschule. An der Sonderschule würde ich 27,5 Stunden arbeiten für 100% Gehalt und hier muss ich 28 Stunden arbeiten für die volle Stelle und bekomme auch 100%.

  • Wäre hier ohne entsprechende Zusatzqualifikation - sprich: StEx Sonderpäd - gar nicht möglich.
    Mit dem Aufbaustudium würdest du dann wie ein Sonderpädagoge bezahlt.


    Bist du denn übers Sonderschulkapitel fest da eingestellt oder nur abgeordnet? Im zweiten Fall müsstest du dein ursprüngliches Deputat erfüllen.


    Angaben ohne Gewähr ;)

  • Ich habe auch mal einige Zeit an einer Förderschule gearbeitet (mit voller Stundenzahl) bin aber nur als Grundschullehrerin bezahlt worden.
    Du wirst soweit ich weiß, nur für das was du gelernt hast bezahlt.
    Schade eigentlich, wenn du genauso gute Arbeit machst.


    Gruß Ismo

  • Wie Rudolf richtig erwähnt:
    Es gilt das Deputat der Schulform, an der du überwiegend unterrichtest.
    Beispiel: Würdest du neben der Tätigkeit an einer Sonderschule noch an einer Grundschule unterichten, käme es auf das Stundenverhältnis an. Unterrichtest du z.B. 18 Stunden an einer Grundschule, müsstest du noch 10 Stunden an der Sonderschule unterrichten, weil dein Deputat in Ba-Wü 28 Stunden umfasst. Unterrichtest du 10 Stunden an der Grundschule, musst du an der Sonderschule noch 16 Stunden ableisten, weil dann das Deputat der Sonderschule mit 26 Stunden gilt.


    Es kommt jedoch auch noch darauf an, in welchen Fächern du eingesetzt wirst. Falls du als Fachlehrer im musisch-technischen Bereich an der Sonderschule unterrichtest, beträgt dein Deputat dort 28 Stunden.


    In Ba-Wü - abweichende Regelungen für andere Bundesländer entnimmst du folgender Tabelle und deren Anhängen:
    http://www.kmk.org/fileadmin/p…er_2007_Schulorg_Vorg.pdf
    Darin findest du eine synoptische Gegenüberstellung aus dem Schuljahr 2007/2008 der Bundesländer zu den Deputatsstunden in den verschiedenen Schularten (Pflichtstunden der Lehrer).


    Das Gehalt richtet sich jedoch nach deiner Qualifikation. Als GHS-Lehrer bekommst du - mit Ausnahme der beneidenswerten Kollegen in manchen Bundesländern - A12, egal an welcher Schulart du eingesetzt wirst. Das gab schon böses Blut, wenn Realschulkollegen an GHS eingesetzt wurden. Die bekommen dann für dieselbe Arbeit A13.


    edit: Einschränkende Bemerkung zum Fachlehrereinsatz

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

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