Versetzung/Kündigung oder anders Bundeland?

  • Mal ein Gedankenspielchen,


    wenn ich mich versetzen lassen wollte und mein Chef mich nicht gehen lassen würde, kann ich ja 1000 Jahre warten. So lange er mich nicht ziehen lässt, hab ich Pech gehabt.


    Was passiert denn, wenn ich in einem solchen Fall kündige? Das kann er mir doch nicht verwehren. Hab ich dann die Moeglichkeit in ein anderes Bundesland zu wechseln oder an die Privatschule? Kann ich dann überhaupt wieder in den Schuldienst oder ins Beamtenverhältnis?

  • ja, das ist mir klar, wie das in dem artikel steht. der trick in meinem plan ist ja, dass der lehrer gekündigt hat, somit kein beamter mehr ist und keine freigabe braucht. aber die sache hat bestimmt einen haken...

  • Also ich würde Folgendes vermuten (natürlich ohne Gewähr):


    Kündigen ist zum Schuljahrsende bzw. -halbjahresende möglich (wegen der "Treuepflicht"). Danach müsste sich der/die Betreffende regulär um die Einstellung im anderen Bundesland bewerben. Was sicher nützlich wäre, wäre eine rechtsverbindliche Zusage des aufnehmenden Bundeslandes zur Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Umgehung der üblichen Auswahlverfahren. Ob das geht? Keine Ahnung! Da sollte man sich rechtlichen Rat holen (z.B. Rechtsberatung bei den Berufsverbänden).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Also ich würde mal tippen, dass wenn man kündigt man dann sozusagen den Beamtenstatus mitkündigt und dann im neuen Bundesland sozusagen "von vorne " (sprich erstmal angestellt, da die Planstellen aj sehr rar sind) anfangen muss..aber ich weiß es auch nicht...

  • AUF KEINEN FALL KÜNDIGEN!!!


    Wie kann man in der heutigen Zeit mit dem Gedanken spielen, einen lebenslang sicheren Job zu kündigen. Du hast überhaupt keine Garantie, wieder in den Schuldienst zu kommen.
    Wenn du Beamter auf Lebenszeit bist gib es andere Möglichkeiten.
    Du kannst beispielsweise einen "Länderversetzungsantrag" stellen. Diesen reichst du über deine Schulleitung ein. Es gibt ein Länderabkommen, dass die Freigabe nicht länger als zwei Jahre dauern darf. Gleichzeitig solltest du in deinem Zielbundesland einen Antrag auf Versetzung/Übernahme in ein anderes Bundesland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens stellen.
    Erst wenn du eine geeignete Stelle in dem Zielbundesland annimmst, bist du dann auch "automatisch" in das neue Bundesland versetzt.


    In diesem Sinne :wink: :wink: :wink:

  • ja, das ist schon klar, dass das geht. mein gedanke ist nur, wenn ein lehrer ein mangelfach wie physik, kunst o.sonst. hat, kann der direktor die versetzung bis zum sankt nimmerleinstag verhindern. ich überlege nur, ob man sich da nicht irgendwie rauswinden kann.

  • Matula, ich würde sagen, in so einem Fall heisst es abwägen.
    Arbeiten an einer Schule/Ort, der nicht unbedingt erste Wahl ist, oder kündigen und am Wunschort arbeitslos sein...


    Aber: Wenn du so unzufrieden bist kündige doch wirklich, 100e anderer würden deine Planstelle mit Kusshand nehmen, egal wo die Schule liegt und wie nett der Chef ist...

  • Ihr versteht nicht ganz meinen Gedankengang, glaub ich.


    Meine Frage ist doch bloß, ob es die - zumindest theoretische - Möglichkeit gibt, einer verweigerten Versetzung ein Schnippchen zu schlagen...

  • Nochmal - deine Versetzung kann höchstens zwei Jahre verzögert werden! Die Entschidung zur Freigabe trifft NICHT dein Schulleiter. Er kann zwar Steine in den Weg legen, mehr aber nicht.
    Es kommt auch auf deine Begründung an. Gib eben die Verlagerung deines Lebensmittelpunktes o.Ä. als Versetzungsgrund an.


    "Meine Frage ist doch bloß, ob es die - zumindest theoretische - Möglichkeit gibt, einer verweigerten Versetzung ein Schnippchen zu schlagen... "


    Ein Schnippchen schlägst du dir mit einer Kündigung nur selber.


    in diesem Sinne :wink: :wink: :wink:

  • mhh.... das mit den 2 Jahren kann nicht sein. Eine Kollegin ist jetzt grad nach 3 Jahren versetzt worde. Und sie ist verheiratet. An meiner schule gab es auch einen Kollegen, der hat mindestens 10 Jahre auf eine Versetzung gewartet.

  • Hallo Matula,


    suche Dir eine neue Stelle dort wo Du hinmöchtest. Warte auf die schriftliche Zusage und spreche mit denen vom Personalamt vor Ort offen. Das ist wichtig wegen der Kündigungsfrist. Vermutlich musst Du noch bis zum Schuljahresende an Deiner jetzigen Schule bleiben. Die Kündigungsfrist steht im Landesbeamtengesetz. Wenn Du ein Mangelfach hast, wird Dir das den Wechsel nach meiner Einschätzung noch erleichtern, denn wenn sie Dich haben möchten, werden sie einiges möglich machen, denke ich.


    Ich bin gerade von NRW nach Bayern gewechselt und an einer städtischen Realschule direkt ins Beamtenverhältnis übernommen worden. Ich habe in NRW gekündigt, nachdem ich die schriftliche Zusage hatte und alles lief völlig problemlos. Sowieso erlischt das eine Beamtenverhältnis, wenn Du in einem anderen Bundesland in ein neues eintritts.


    Mich haben vorher auch alle verrückt gemacht. Das klappt nicht, da musst Du den offiziellen Weg gehen und so weiter. Ich habe mich einfach vor Ort bei den Personalämtern beworben, (auch beim Land Bayern, allerdings erfolglos) und hatte hier innerhalb von sieben Wochen eine neue Stelle.
    Also, nur Mut, erkundige Dich, am besten persönlich vor Ort, was Du tun musst, um dort eine Stelle zu bekommen. Ich drück Dir die Daumen, dass es schnell klappt. Denn wir sagt man so schön: Reisende soll man nicht aufhalten, und das wird sich Dein Schulleiter auch irgendwann sagen.


    Wenn Du noch Fragen hast, schicke mir gerne eine PM.


    Viele Grüße


    Martha565

  • Hey Martha,


    Danke für Deinen Beitrag, hoffentlich gehts Dir in Bayern ohne Rhein und Ruhr gut :super:!


    Muss man einen Versetzungsantrag beim zuständigen Regieungsbezirk in NRW stellen, um die Kurve zu kratzen, oder läuft das länderübergreifend auch ohne?
    Wenn nötig, kennst Du die Fristen?
    Wen hast Du bei Fragen kontaktiert - den Personalrat?


    WEGWILL :flieh:


    Beste Grüße
    Hui

  • Hey....
    das klingt ja echt gut!! Ich möchte NRW auch unbedingt zum kommenden SJ verlassen. Mein Heimatbundesland ist Baden-Württemberg. Hast du einfach deine Bewerbungsunterlagen an die Personalämter in Bayern geschickt??? D.h. du hast dich nicht stellenscharf beworben?? Sondern wurdest vom Personalamt zugeteilt?? Wie lange ist eigentlich die Kündigungsfrist, wenn man eine Anschlussstelle hat? Warum hast du überhaupt gekündigt, wenn doch sowieso das eine Beamtenverhältnis erlischt, wenn du ein neues antrittst?? Kommt das besser beim neuen Arbeitgeber an??? Wäre dir sehr dankbar für Infos, danke!!!!

  • Hallo,


    hier ist noch jemand, der gerne kündigen möchte und sich in einem anderen Bundesland (BW) bewerben möchte. Gründe sind familiär. Kann man auch während der 1/2 jährigen Probezeit kündigen?? Hat jemand Erfahrung und weiß wie das geht. Mein Mann und die Verwandschaft macht mich schon ganz kirre, dass bloß nicht zu tun. Damit würde ich alles aufs Spiel setzen.


    LG


    Zottel

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