Ellternzeit und Teilzeit

  • Hallo,
    weiß jemand, wo ich Informationen finden kann, welche Rechte ich habe, in Elternzeit wie und wo zu arbeiten? Ich bin Grundschullehrerin in NRW.
    Kann ich mitten im Schuljahr wieder einsteigen?
    Habe ich ein Anrecht darauf, dass ich weniger als die Hälfte der Pflichtstundenzahl geben kann?
    Besteht Anspruch darauf, dass ich an meine alte Schule zurückkomme?
    Ich finde dazu keine Informationen.
    LG Alema

  • Hallo Alema,
    eine Freundin hat auch in Elternzeit mit Teilzeit begonnen. Das allerdings zu Beginn des Schuljahres. Und ihre Absicht im September wieder einsteigen zu wollen musste sie im März schriftlich anzeigen. Sie ging einfach zu ihrer Wunschschule und fragte, ob ne Stelle frei sei. Wie viele Stunden sie unterrichten durfte um nicht aus der Elternzeit zu fallen und alles andere wichtige, hat sie bei der Regierung erfahren. Wir unterrichten beide in Bayern.
    Gruß Pepi

  • Das hängt ein bischen davon ab, was du willst. Wenn du Elternzeit beantragst, solltest du auch sofort angeben, mit wievielen Stunden du dich selber vertreten möchtest - das geht. Ist aber erst mal eine Vertretungskraft für dich in Elternzeit eingestellt, kann die Stelle nicht nochmal vergeben werden.

  • Hallo,
    also unser Nachwuchs wird im März 2009 das Licht der Welt erblicken. Ich würde dann 2 Jahre Elternzeit beantragen und nach den Osterferien 2010 wieder mit einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit beginnen wollen. Geht das? Oder darf ich nur zum Halbjahr oder Schuljahr wieder einsteigen?
    LG Alema

  • Doch, das geht schon. Wird zwar nicht gern gesehen, aber möglich ist es.


    Bei meinem ersten Kind habe ich es auch so gemacht, allerdings ging es da nur um den BDU im Referendariat. Aber es wäre auch möglich gewesen, wäre ich bereits fertig ausgebildete Lehrerin gewesen.

  • Hallo alem,


    noch eine werdende mama, ich freu mich:-)
    ist dir auch so übel?
    Mein Termin ist lt. Frauenarzt der 4.4.09


    Ich möchte mir das ganze Jahr nehmen und nach den Sommerferien in Teilzeit einsteigen, auf mich kommt also was anderes zu, denn ich bekomme im Mai/Juni/Juli ja kein Geld und es ist wohl auch so, dass ich dann nicht beihilfeberechtigt bin und zusehen muss, dass ich in meiner privaten Kasse bleiben kann.

  • in welchem bundesland bist du denn?


    in nrw bist du auch in elternzeit beihilfebrechtigt, wenn du kein elterngeld mehr bekommst.

  • Hallo Micky,
    herzlichen Glückwunsch!!! Die Übelkeit liegt zum Glück hinter mir.
    Doch du bist beihilfeberechtigt, so lange du in Elternzeit bist. Das ist doch in jedem Bundesland so. Ich habe da noch nie etwas anderes gehört.
    Deinen Teil für die PKV musst du wie bisher allerdings weiter zahlen, auch wenn du kein Gehalt bekommst. Das macht es mir nämlich so gut wie unmöglich bis nach den Sommerferien zu Hause zu bleiben. 230€ zahlen ohne Geld verdienen ist schon happig.
    LG Alema

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