Berufschullehrerin mit Dipl.Ing (FH)

  • Das Berufsschullehramt erfordert eine universitäre Ausbildung, die die Fachwissenschaften zweier Fächer, die jeweiligen Fachdidaktiken und die Berufs- und Wirtschaftspädagogik beinhaltet. Außerdem sind mind. 52 Wochen Berufspraxis nachzuweisen. Im Anschluss an das erste Staatsexamen (an der Uni) wird ein Referendariat (1,5 bis 2 Jahre) absolviert und dann ein 2. Staatsexamen gemacht. Danach kann man als Beamter auf Probe in den Schuldienst einsteigen.


    Es gibt für Quereinsteiger (z.B. Ingenieure) die Möglichkeit, auch ohne Pädagogikstudium das Referendariat zu machen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, als angestellter Lehrer an einer berufsbildenden Schule direkt anzufangen und ggf. an Stelle des Referendariats eine berufsbegleitende Maßnahme zu absolvieren. Das hängt allerdings alles vom Bedarf deiner Fachrichtung ab.


    Ob das auch alles für FH-Absolventen gilt, weiß ich nicht. Da bin ich eher skeptisch, da die Beamtenlaufbahn an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen gebunden ist.


    Da bietet sich bei dir wahrscheinlich an, ein Masterstudium zu absolvieren und dabei die fehlenden Fächer nachzuholen (also Fachdidaktik Lebensmittelwissenschaften, allgemeinbildendes Zweitfach und Pädagogik).

  • Zitat

    Original von Pixie131
    Also nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich will nicht einfach nur Beamtin werden und die Vorteile davon abschöpfen.


    Das habe ich auch nicht angenommen. Es gibt aber nun einmal bestimmte Voraussetzungen: "Die Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl, ansonsten im Angestelltenverhältnis, eingestellt." (Zitat MK Niedersachsen)


    Zitat

    Original von Pixie131
    Geht das denn wirklich nicht kürzer ? Bis ich das 2. Staatsexamen habe, bin ich 38...


    Ich glaube nicht. Die Studienberatung wird da schon ganz richtig liegen. Eventuell hilft ein Anruf beim Kultusministerium:


    http://www.mk.niedersachsen.de…691_N11503721_L20_D0_I579

  • in manchen bundesländern gibt es so genannte fachlehrer, die haben einen fh-abschluss und nur ein unterrichtsfach und durchlaufen ein anderes referendariat als reguläre bs-lehrer oder quereinsteiger. einstufung erfolgt nicht in a13, sondern a12. ob es das in niedersachsen auch gibt, kann ich dir jedoch nicht sagen. am besten wirst du wohl im ministerium nachfragen.

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