ungenügende Examensklausur

  • Hallo Leute,


    ich wollte mich mal erkundigen, was passiert, wenn eine Examensaklausur mit der Note "ungenügend" bewertet wird, z.B. weil man einen Blackout in der Klausur hat.
    Zum mündlichen Teil der Prüfung darf man dann, glaub ich, nicht antreten, weil man die Note ja nicht wie im Falle eines "mangelhaft" ausgleichen kann, man muss also auf jeden Fall eine Ehrenrunde drehen.
    Aber weiss zufällig jemand, ob die Examensarbeit dadurch ungültig wird, man sie also noch mal schreiben muss, wenn man eine sechs kassiert hat?
    Meine Studienordnung (NRW, Köln) gibt keine Informationen darüber.


    Weiß vielleicht einer Bescheid?
    Vielen Dank, Schmonzette

  • Zitat

    Original von schmonzette
    Meine Studienordnung (NRW, Köln) gibt keine Informationen darüber.


    Ist das Vermutung oder Tatsache, dass die Prüfungsleistung ungenügend ist?


    Ich rate jedenfalls dazu, dass du dich zeitnah mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzt, das ist die Behörde, die für die Staatsexamensprüfung an deiner Universität zuständig ist. Telefonnummern bekommst du mit Sicherheit in deinem Institutssekretariat. Das Prüfungsamt weiß in der Regel sehr viel besser und verlässlicher über Prüfungsvorschriften bescheid als die Professoren und Dozenten - dort wird man dir sagen, wass ein "ungenügend" bedeutet und was das für Konsequenzen für dein Prüfungsverfahren hat.


    Nele

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