Hallo Leute,
ich wollte mich mal erkundigen, was passiert, wenn eine Examensaklausur mit der Note "ungenügend" bewertet wird, z.B. weil man einen Blackout in der Klausur hat.
Zum mündlichen Teil der Prüfung darf man dann, glaub ich, nicht antreten, weil man die Note ja nicht wie im Falle eines "mangelhaft" ausgleichen kann, man muss also auf jeden Fall eine Ehrenrunde drehen.
Aber weiss zufällig jemand, ob die Examensarbeit dadurch ungültig wird, man sie also noch mal schreiben muss, wenn man eine sechs kassiert hat?
Meine Studienordnung (NRW, Köln) gibt keine Informationen darüber.
Weiß vielleicht einer Bescheid?
Vielen Dank, Schmonzette