Schülerbeobachtungsbogen

  • Hi und Hallo zum ersten Mal hier im Forum!


    Ich bin Grundschullehrerin in Bayern.
    Mich würde interessieren, ob das Führen des Schülerbeobachtungsbogens, welchen man beim ISB herunterladen kann, VORSCHRIFT ist, oder kann ich diesen auch in freier Form führen?
    Wenn es eine Vorschrift gibt, WO bitte finde ich diese Vorschrift?


    Danke für eure Hilfe!

  • Vielen Dank für deine Antwort und den Tipp! :)


    Muss nur leider anfügen, dass mir das von meiner Schulleitung so vorgeschrieben wird (es müsste -lt deren Auskunft- so sein) und ich damit gar nicht zufrieden bin :( ....


    Geht´s jemanden genau so? Darf das sein? (z.B. aufgrund einer schulhausinternen Bestimmung? // z.B. aufgrund des "Wunsches" des zuständigen Schulrates?)


    Bin dankbar über jeden Tipp bzw über jede Erfahrung!

  • Ich hätte mir diese Schülerbeobachtungsbögen gerne mal angesehen, kann sie auf der ISB-Seite aber nicht finden. Wo sind die denn da?


    laluna

  • Hi laluna!


    Hmmmm.....*grummelgrummel* ....such auch gerade und hab auch schon das ISB angeschrieben, nur da heißt es : "Ferienzeit ist gleich Urlaubszeit" (Aha! ;-)) & der Bitte um Verständnis, dass die Antwort etwas dauern kann...also so bald ich den Bogen (wieder) finde oder Antwort bekomme, schick ich das natürlich raus!!!
    Hab gerade so einen Beobachtungsbogen vor mir liegen : Überschrift: Beobachtungsbogen I: Sozial- Lern- und Arbeitsverhalten.
    Es ist ein querformatiger Beobachtungsbogen, eingeteilt in Erziehungsziele, Beobachtungen, Förderansätze und die A,B,C,D Kategorisierung.

  • Jo mei, in Bayern san die Vorgesetztn halt "weisungsbefugt" und des konn alles hoaßn. Da tät man sich manchmal direkt Schweizer Verhältnisse wünschen. Dort kann man sich als Lehrer bewerben und sich in der Schulgemeinde-Versammlung vorstellen, dann wird man gewählt. Wenn dann der Schulinspektor kommt, schaut er sich den Unterricht an, berät einen und schreibt einen Bericht; das war´s dann. In der Schweiz darf man nicht zugleich Richter, Polizist und Henker im Schuldienst sein. Den Bericht liest dann der Schulrat - damit ist der Schul-Gemeinderat gemeint - und der wäre gar nicht erfreut, wenn man ihm vorschreiben würde, was er zu tun hat.
    Wenn wir schon bei den deutschen, speziell: bayerischen, Beobachtungsbogen sind, dann würde ich aus der Ich-kann-Schule-Lösungsperspektive dazu aufrufen, langsam mal ein Formblatt für einen Schulamtsdirektoren-Beobachtungsbogen und einen Rektor- und Konrektor-Beobachtungsbogen und einen Kollegenbeobachtungsbogen und einen Hausmeisterbeobachtungsbogen auszugeben, nur damit man in diesem Jahrhundert noch mit dem Lernen anfängt, was ein Beobachtungsbogen ist und was er bewirkt.
    Ich grüße herzlich.
    Franz Josef Neffe

  • Hi laluna,
    hab den Link nun gefunden:
    hier als PDF.


    War leider nicht beim ISB zu finden, aber auf der Seite vom Kultusministerium - mein Fehler, entschuldige.

  • Hallo Franz-Josef-Neffe!


    Hab deinen Beitrag mit einem lachenden und einem weinenden Auge gelesen (Danke dafür) und stelle mir nun die (leicht rhetorisch angehauchte) Frage, wie man denn mit solchen "verpflichtenden Weisungen" von oben als "braver bayerischer Beamter" umgehen soll.... ..... ....(bin noch jung und recht unerfahren - aber ein gebürtiger Bayer ;-))

  • Freut mich, wenn Deine Augen lachen und weinen können. Der (kelt.) "ambiaktos", von dem auch die bayerischen Beamten abstammen, war ja der "Herumgeschickte". manchmal wird einem erst so nach und nach bewusst, was man geworden ist.
    In der neuen Ich-kann-Schule würde ich die Problemlösung wie folgt sehen: "Wenn ich mit deinen Talenten besser umgehe als Du, dann mögen sie mich und folgen mir lieber als dir." Um zu guten Ergebnissen zu kommen, gehe ich aber mit Worten besonders sparsam um und spreche sie erst, wenn auch die Ausstrahlung dazu passt. Warum? Worte hört der beschränkte, eitle bewusste Verstand und der meckert dann. Wenn ich mir aber überlege, wonach Deine Talente, die du schlecht behandelt hast, dürsten und wenn ich genau das DENKE und ausstrahle, dann merkt der eitle, begrenzte bewusste Verstand das nicht und die Talente können ungestört soviel aufnehmen davon, wie sie mögen. Wenns den Talenten dann wieder besser geht, fühlst du dich besser. Und wer sich besser fühlt, macht nicht soviel Unsinn. Es mag märchenhaft klingen, aber es klappt ganz praktisch. Auf meiner HP findest Du ggf. ein paar Beispielgeschichten. Ich wünsche Dir also viel Vergnügen beim Einflussgewinnen auf die Talente aller Deiner Mitmenschen und grüße herzlich.
    Franz Josef Neffe

  • möchte hier als Schweizerin noch anfügen, dass es nicht in allen Kantonen so ist, dass man sich einfach vorstellen kann und dann gewählt wird. Aber nur soviel zu dem Thema...

  • Hallo laluna,


    hab heute vom ISB Antwort bekommen. Da die Veröffentlichungen zu den bisherigen Zeugnisbeurteilungen überaltert sind, sind sie alle vom Netz genommen worden.


    Erst im September wird vom Kultusministerium ein Amtsblatt mit den verbindlichen Vorgaben für die neuen Zeugnisse veröffentlicht. Alle verbindlichen Angaben werden darin vorgestellt. Dann kann das ISB daran arbeiten, die alten Beobachtungsbögen und Formulierungshilfen zu überarbeiten bzw neue Beobachtungsbogen und Formulierungshilfen zu entwerfen.


    Grüße!


    funke

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