hallo allerseits,
ich hoffe, dass ich hier im forum richtig bin. Ich komme in einem halben Jahr ins Referendariat. Nun ist es so, dass ich als Jugendliche (im Alter von 14 Jahren) wegen Magersucht ca. ein halbes Jahr zum Psychologen musste. Muss ich diese Therapie beim Amtsarzt nun auch angeben oder gibt es da eine Verjährungsfrist? Bin inzwsichen 26 und die Theapie liegt mehr als 10 jahre zurück. Könnte mich das meine Verbeamtung kosten wenn ich es entweder angebe oder auch verschweige? bin privat versichert und weiss nicht, ob der amtsarzt einblick in meine krankenakte hat?