frühere psychotherapie (10 jahre her)

  • hallo allerseits,


    ich hoffe, dass ich hier im forum richtig bin. Ich komme in einem halben Jahr ins Referendariat. Nun ist es so, dass ich als Jugendliche (im Alter von 14 Jahren) wegen Magersucht ca. ein halbes Jahr zum Psychologen musste. Muss ich diese Therapie beim Amtsarzt nun auch angeben oder gibt es da eine Verjährungsfrist? Bin inzwsichen 26 und die Theapie liegt mehr als 10 jahre zurück. Könnte mich das meine Verbeamtung kosten wenn ich es entweder angebe oder auch verschweige? bin privat versichert und weiss nicht, ob der amtsarzt einblick in meine krankenakte hat?

  • mal meine geschichte:
    ich hatte, als ich nur wenig älter war als du eine therapie, die ein jahr gedauert hat. als ehrlicher mensch habe ich die auch angegeben. zu beginn meines referendariats (bei dieser amtsärztlichen untersuchung) hieß es daraufhin: das endgültige okay könnten sie mir nicht geben, das bekäme ich dann problemlos nach dem referendariat, wenn sich keine psychischen schwierigkeiten ergeben. die ergaben sich nicht, dennoch machten die einen irren terror und ich musste von pontius zu pilatus rennen, um schließlich, nach drei monaten, die ich auf einer planstelle war, ohne das irgendwie richtig zu dürfen, das okay bekam... das war SOOOO NERVIG!!! nach dieser erfahrung rate ich eigentlich zum verschweigen (kannst im notfall ja sagen, du hast es verdrängt / vergessen / für unwichtig gehalten).
    ich ärgere mich tierisch, denn so viele leute hätten eine therapie nötig, aber die, die wirklich eine machen, also etwas an sich ändern wollen, werden dann so geärgert...
    soweit meine wohl nicht unbedingt ermutigende erfahrung, aber immerhin ist alles gut ausgegangen.

  • danke für deine antwort. aber ist es nicht so, dass man beim amtsarzt die wahrheit sagen muss??? und dass der einblick in krankenakten haben kann, bzw. die beihilfestelle befragen könnte? dann käme das ja eh raus... es sei denn, es gibt eien verjährungsfrist?

  • Ich war gestern beim Amtsarzt und musste dort erst mal einen zweiseitigen Bogen ausfüllen. Auf dem Bogen wurde nur gefragt ob man -aktuell- eine Psychotherapie macht. Nach zurückliegenden wurde nicht gefragt. Ich hab meine aktuelle angegeben und der Amtsarzt hat auch nicht nach früheren gefragt. Das einzige was generell (ohne Zeitlimit) gefragt wurde waren Krankenhausaufenthalte und Operationen, bzw. generelle Krankheiten (Diabetis und so).


    Wäre dies bei dir auch so, müsstest du also nicht lügen. Kennst du jemanden der schon beim Amtsarzt an deinem Wohnort (muss normalerweise der Hauptwohnsitz sein) war? Vielleicht weiß jemand was dort ausgefüllt werden musste. Dummerweise haben Amtsärzte offensichtlich einen gewissen Spielraum, da kann man nicht immer genaue Aussagen geben.

  • Beim Abschluß einer Risikolebensversicherung müssen alle Erkrankungen und Behandlungen der letzten 10 Jahre angegeben werden. Vielleicht findet sich ein entsprechender Passus bei den Vorschriften über Verbeamtung ?

  • ich bin generell dafür, die wahrheit zu sagen, darum habe ich es ja auch gemacht...
    aber irgendwie ärgere ich mich noch immer drüber.
    es ist auch immer sehr, sehr viel von der person des amtsarzts abhängig. ein kollege sollte nicht verbeamtet werden, wegen des übergewichtsproblems. er bekam den auftrag, innerhalb eines jahres 20 kilo abzunehmen. hat er nicht gemacht, aber die nachfolgeuntersuchung war bei einem anderen arzt, der ihm das okay einfach so gegeben hat...
    etwas willkürlich ab und an das ganze!

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