eltergeld elternzeit HILFE!!!

  • Hallo,


    es gibt hier mehrere Einträge zu diesen Themen, habe aber keine für mich passenden Antworten gefunden, deshalb würde ich mich über Antworten sehr freuen!


    Bin in Nds. auf Lebenszeit verbeamtet und erwarte im Dezember mein erstes Kind.


    1. habe ich es richtig verstanden, dass ich im Mutterschutz (6 vor, 8 Wochen nach der Geburt) einfach mein bisheriges Gehalt weiterbeziehe ohne einen Antrag zu stellen?


    2. Muss ich den Anrag auf Elterngeld beim NLBV stellen?
    3. Wo bekomme ich die Antragsformulare?
    4. Kann ich das Geld erst beantragen, wenn das Kind geboren ist oder schon vorher? habe gehört, dass Mütter ewig auf ihr Geld warten mussten.


    5. Wo beantrage ich die Elernzeit? Bei der Personaldienststelle? Wan ist der beste Zeitpunkt der Beantragung?


    6. Muss ich mich bei Antragstellung komplett festlegen, wie lange ich in EZ gehen will?


    So, ich hoffe dass mir einige erfahrene Eltern im Schuldienst weiterhelfen können. Das ist ein ganz schöner Bürokratiewust.


    Vielen vielen Dank schon mal!

  • Ist bei mir schon über ein Jahr her, ich versuche mal ein paar Fragen (ohne Gewähr) zu beantworten:



    zu 4: Zur Beantragung benötigst du die Geburtsbescheinigung des Kindes. Damit ist die Frage schon beantwortet.


    zu 2: Den Antrag auf Elterngeld musste ich hier bei einer Bank stellen, die das Land beauftragt hat, alles zu regeln. Da musst du schauen, wer das bei euch macht, es ist aber wahrscheinlich nicht die Besoldungsstelle.


    zu 3: siehe 2


    zu 5: habe ich zuerst formlos beim Schulleiter gemacht, dieser hat das Nötigste erledigt, dort habe ich ein Formular ausgefüllt. Tipp: zur Schulleitung


    zu 6: Ich musste und auch dein Mann muss sich schon jetzt festlegen, so habe ich es in Erinnerung. Aber das weiß ich nicht mehr genau, weil meine Frau und ich schon genau wussten, was wir wollen.

  • Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Mein Sohn ist im letzten Dezember auf die Welt gekommen und irgendwie ging das mit dem Elterngeld sehr viel einfacher als ich dachte und als es aussah!

    Zitat

    Original von logos



    1. habe ich es richtig verstanden, dass ich im Mutterschutz (6 vor, 8 Wochen nach der Geburt) einfach mein bisheriges Gehalt weiterbeziehe ohne einen Antrag zu stellen?


    Ja


    Zitat

    2. Muss ich den Anrag auf Elterngeld beim NLBV stellen?


    Ich habe den Elterngeldantrag beim Jugendamt gestellt. Dort ist die Eltergeldstelle meiner Kommune eingerichtet. Allderings weiß ich nicht, wie das in NDS geregelt ist. Hast du gegoogelt? "Elterngeldstellen Niedersachsen" z.B.?


    Zitat

    3. Wo bekomme ich die Antragsformulare?


    Sie wurden mir automatisch ca. 1 Woche nach der Anmeldung meines Sohnes beim Standesamt zugesand.


    Zitat

    4. Kann ich das Geld erst beantragen, wenn das Kind geboren ist oder schon vorher? habe gehört, dass Mütter ewig auf ihr Geld warten mussten.


    Leider erst hinterher - manchmal geht's aber recht zügig und Abschläge werden in der Regel auch gezahlt.


    Zitat

    5. Wo beantrage ich die Elernzeit? Bei der Personaldienststelle? Wan ist der beste Zeitpunkt der Beantragung?


    Hab ich nach der Geburt direkt bei der ADD (der zuständigen Aufsichtsbehörde) gemacht - auch nach Aufforderung, nachdem ich eine Geburtsurkunde geschickt hatte.


    Zitat

    6. Muss ich mich bei Antragstellung komplett festlegen, wie lange ich in EZ gehen will?


    Nö, musste ich nicht. Ich hab jetzt Elternzeit bis zum 31.01. mit 12 Stunden Unterricht. Sechs Wochen vor Ablauf dieses Datums muss ich Bescheid sagen, wie es weitergeht, sprich: ob ich mehr Stunden möchte, oder weniger oder ganz zu Hause bleiben mag.


    Viele Grüße - ich könnte ja fast nostalgisch werden...

  • Du kannst auf jeden Fall schon mal die Anträge vorher holen, soweit ausfüllen und parat legen, so das man es so abgeben kann, wenn das Kind dann da ist.
    In NDS gabs die Anträge glaub ich bei der Stadt, und dort kann man sie dann auch wieder abgeben, bzw hinschicken, wobei wir immer alles persönlich abgegeben haben, da dann meistens sofort drauf geguckt wurde oballes korrekt ist, so das durch eventuelle Fehler kein Zeitverlust zu erwarten ist. Bei uns hat es auch nie sehr lange gedauert, bis wir den Bescheid in den Händen hatten, so ca zwei , drei WOchen.

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