EWS schriftlich: erfolgreiche Anfechtung?

  • Hallo,


    mich würde interessieren ob jemand Erfahrungen mit einem Antrag auf Überprüfung von Prüfungsergebnissen in schriftlichen Examensklausuren hat.
    In meinem Fall geht es um bestanden/nicht bestanden (EWS schrfitlich/Psycho).
    Hat sich jemand schon erfolgreich beschwert, und wenn ja, was genau hat man dann davon? Gibt es eine Chance auf eine Notenverbesserung oder muss man tatsächlich die Klausur nochmal schreiben, wie es in der LPO steht?
    Fall jemand Interesse an den Details meines Falles hat bitte ich um eine private message.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maxweber,
    wie die Überprüfung genau aussieht, weiß ich nicht.
    Aber wieso sollte etwas, was schrifltlich in der LPO festgelegt ist, nicht gelten?
    Die Klausur muss wirklich wiederholt werden.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Hallo Hermine,


    ich habe hier von meinem Rechtsanwalt einige Kopien vorliegen, aus denen sinngemäß hervorgeht, dass es durchaus möglich ist, Prüfungsnoten ex post zu verbessern. Daher meine Frage nach eventuellen Erfahrungswerten.

  • Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich interessiere mich für alle Ergebnisse von Anfechtungen, besonders aber um erfolgreiche und ggf. solche, die zu einer Notenverbesserung geführt haben, falls so etwas vorgekommen sein sollte.

  • Nachtrag: dies steht in der LPO:


    Zitat

    § 16 Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (1) 1 Ein Prüfungsteilnehmer kann beim Prüfungsamt schriftlich Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen erheben. 2 Diese Einwendungen sind spätestens drei Monate nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 10 konkret und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. (2) 1 Entsprechen die Einwendungen nicht dem Absatz 1, so werden sie vom Prüfungsamt zurückgewiesen. 2 Im Übrigen werden die Einwendungen im Rahmen des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens den jeweiligen Prüfern zur Überprüfung ihrer Bewertung zugeleitet. 3 Auf Grund der Stellungnahmen der Prüfer entscheidet der Vorsitzende des zuständigen Prüfungshauptausschusses über die Einwendungen. (3) Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, die die Chancengleichheit erheblich verletzt haben, so kann der zuständige Prüfungshauptausschuss auf Antrag eines Prüfungsteilnehmers oder von Amts wegen anordnen, dass von einem bestimmten Prüfungsteilnehmer oder von allen Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (4) 1 Ein Antrag nach Absatz 3 ist unverzüglich schriftlich zu stellen. 2 Der Antrag ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn seit Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 10 ein Monat verstrichen ist. (5) Sechs Monate nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 10 darf der Prüfungshauptausschuss auch von Amts wegen Anordnungen nach Absatz 3 nicht mehr treffen. (6) Die gemäß § 40 APO *) vorgesehene Möglichkeit der Anrufung des Landespersonalausschusses bleibt unberührt. (7) Durch Anträge im Sinn der Absätze 1 bis 6 wird die Frist für die Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs nicht gewahrt.


    Ich denke ich habe das vorher falsch verstanden, die WIEDERHOLUNG einer Prüfung ist gemäß Punkt 3) für den Fall eines mangelhaften PrüfungsVERFAHRENS angedacht. Falls das die BEWERTUNG derselben NICHT beinhaltet, ist das für meinen Fall irrelevant, da ich ja nur an der Bewertung etwas (nun, EINIGES) auszusetzen hatte.


    Aber vielleicht kann da jemand mit besseren exegetischen Fähigkeiten eine Deutung vornehmen.

  • ich habe eine note angefochten, auch in bayern, aber erfolglos. in meinem fall ging es nicht um bestehen und nichtbestehen. mir war damals aber im prüfungsamt gesagt worden, dass die note, falls meinem einspruch stattgegeben würde, im nachhinein angehoben werden würde.
    das verfahren, nach meinem einspruch die gleichen prüfer noch einmal die aufgaben durchsehen zu lassen, finde ich ohnehin etwas zweifelhaft.
    da es bei mir aber de facto um nix ging, habe ich es dann dabei belassen.

  • Zitat

    Original von annamirl
    ich habe eine note angefochten, auch in bayern, aber erfolglos. in meinem fall ging es nicht um bestehen und nichtbestehen. mir war damals aber im prüfungsamt gesagt worden, dass die note, falls meinem einspruch stattgegeben würde, im nachhinein angehoben werden würde.
    das verfahren, nach meinem einspruch die gleichen prüfer noch einmal die aufgaben durchsehen zu lassen, finde ich ohnehin etwas zweifelhaft.
    da es bei mir aber de facto um nix ging, habe ich es dann dabei belassen.


    Vielen Dank!
    Tut mir Leid dass das bei dir nichts gebracht hat, aber zumindest bin ich jetzt etwas schlauer.
    Dass dieselben Prüfer die Arbeit nochmal korrigieren ist ja grotesk! Ich hatte ja keine Ahnung...
    Im Ernst, was soll das denn? Das ist doch eine Farce. Oh ja, die gnä Herren und Damen werden sicher in sich gehen und sorgfältig prüfen, ob sie da nicht etwa einen Fehler gemacht haben. Ganz so wie der Papst evangelisch ist.

  • Zitat

    Original von annamirl
    ich habe eine note angefochten, auch in bayern, aber erfolglos. in meinem fall ging es nicht um bestehen und nichtbestehen. mir war damals aber im prüfungsamt gesagt worden, dass die note, falls meinem einspruch stattgegeben würde, im nachhinein angehoben werden würde.
    das verfahren, nach meinem einspruch die gleichen prüfer noch einmal die aufgaben durchsehen zu lassen, finde ich ohnehin etwas zweifelhaft.
    da es bei mir aber de facto um nix ging, habe ich es dann dabei belassen.


    Ich hätte noch eine Frage:
    Hast du die Ablehnung sofort bekommen? Mir wurde im KuMi gesagt, dass die allermeisten Anfechtungen sofort abgelehnt werden, meine wird immerhin gnädigerweise bearbeitet.

  • Ich weiß nicht mehr genau, wie lange es gedauert hat, aber ich bekam noch einmal je einen Kommentar vor Erst- und Zweiprüfer, dem man immerhin anmerkte, dass sie meine Einwände gelesen hatten.
    (bei mir ging es übrigens nicht um EWS, sondern um NdL, dürfte aber Jacke wie Hose sein)

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