EWS Examen wiederholen

  • hey ich hoff mir kann jemand ausjunft geben. Ich studiere Realschgullehramt in Bayern. Ich habe im Früjahr 08 das EWS Examen gemacht und bin leider wegen Psycho mündlich durchgefallen, es war aber ein Freischuss. Ich hab mich sofort wieder angemeldet und hab jetzt am 6.8. wieder schriftliche. Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass ich die Prüfungen, die ich schon beim letzten Examen bestanden habe, nicht noch einmal bestehen muss?Oder gilt das für den Freischuss nicht oder ist es allgemein nur ein dummes Gerücht?
    Ich hab nömlich total Panik, viel schlimmer als beim ersten mal, da ich es jetzt ja bestehen muss.


    becky

  • Hallo becky,


    also ich kann dir nur sagen, wie das in B-W gehändelt wird, wobei ich denke, dass es ähnlich isch:


    Die Freischuss-Regelung bedeutet, dass die gesamte Examensprüfung als nicht teilgenommen gewertet wird. Das bedeutet, dass alle bisher erbrachten Notenleistungen nicht gewertet werden.
    Das ist zum Beispiel schade, wenn man nur in einer einzigen Prüfung durchgefallen ist. Entweder man tritt den Wiederholungsversuch an, dann müssen tatsächlich nur die durchgefallenen Prüfungsteile wiederholt werden, oder aber man verwendet den Freischuss und muss dann alles wiederholen.
    Warum dann Freischuss nehmen? Weil man mit ihm dann insgesamt 3 Prüfungsdurchgänge haben kann. Nimmt man ihn nicht und fällt das zweite Mal durch - ist Schluss.


    Aber Sicherheit über diese Auskunft, kann dir nur das Prüfungsamt geben. Was mich wundert, dass sie dich nach dem Frühjahr nicht fragten, ob du Freischuss-Regelung willst, oder nicht. Bei uns entscheidet sich das erst im Nachhinein ( wenn die Vorraussetzungen[Regelstudienzeit]) gegeben sind.


    Hoffe geholfen haben zu können

  • Zitat

    hey ich hoff mir kann jemand ausjunft geben. Ich studiere Realschgullehramt in Bayern. Ich habe im Früjahr 08 das EWS Examen gemacht und bin leider wegen Psycho mündlich durchgefallen, es war aber ein Freischuss. Ich hab mich sofort wieder angemeldet und hab jetzt am 6.8. wieder schriftliche. Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass ich die Prüfungen, die ich schon beim letzten Examen bestanden habe, nicht noch einmal bestehen muss?Oder gilt das für den Freischuss nicht oder ist es allgemein nur ein dummes Gerücht? Ich hab nömlich total Panik, viel schlimmer als beim ersten mal, da ich es jetzt ja bestehen muss.


    Ob das für den Freischuss gilt weiss ich nicht, ansonsten ist das korrekt, einmal bestandene Prüfungen musst du - theoretisch - nicht wiederholen. Allerdings ist es so, dass du bei der Wiederholung des EWS insgesamt einen Schnitt von mindestens 4,5 haben musst.


    Wie gesagt, einfach zum Prüfungsamt gehen und nachfragen.

  • Danke für die Antworten. Hab jetz beim Prüfungsamt nachgefrat: Also es ist so wie ihr gesagt habt, nicht für den Freischuss. Freischuss hatte ich, da ich ja im 5. Semester war, wenn man danach Examen macht ist es autoatisch ein Freischuss. Aber ehrlich gesagt ist der doch echt fürn A....!
    Beim Staatsexamen werd ich den Freischuss nicht nehmen, da das jetzt sowieso schon wieder im Februar wäre und außerdem, kann ich ja so oder so noch einmal wiederholen.


    Danke nochmal

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