Rechtliches zum Schulshop

  • Hallo!


    Meine zukünftige 9. Klasse am Gy in Nds hat in einem Wettbewerb 1000€ gewonne. Nun überlege ich, was man damit anstellen kann. Dabei kam mir nach dem Motto "1000€ sind gut, 2000€ sind besser" die Idee, mit der Klasse einen Schulshop zu eroeffnen. Dieser koennte mehrmals in der Woche geoeffnet sein und Schulkulis usw. verkaufen, die vorher von dem Geld angeschafft wurden.


    Meine Frage ist, ob dies rechtlich moeglich ist oder soetwas nicht gewinnorientiert ablaufen darf.

  • Schulförderverein gründen - das Geld dort einbringen und vertraglich regeln, dass die Einnahmen der Finanzierung des Studienaufenthaltes in der 10.Klasse dienen. Oder mit den Elternvertretern eine Klasenkasse einrichten - die jedoch von den Elternvertretern verwaltet werden muss.


    Als Klassenlehrer darfst du das Geld nicht verwalten - das muss über die Schulleitung geregelt werden - oder eben über die Eltern/Förderverein geregelt sein. "Schwarze Kassen" sind verboten ...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Überleg dir aber gut, was du verkaufst.


    Wir hatten bei uns an der Schule einmal darüber diskutiert, ob wir alte Compputermonitore für 1 Euro an die Schüler abgeben sollten. Wir haben uns dagegen entschieden, da mit einem solchen Verkauf (der ja logischerweise kein Privatverkauf ist) auch Haftungsfragen verbunden sind. Ganz extrem: Monitor fängt an zu brennen, Haus brennt ab, und wer haftet dann wohl...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Matula
    Hallo!


    Meine zukünftige 9. Klasse am Gy in Nds hat in einem Wettbewerb 1000€ gewonne. Nun überlege ich, was man damit anstellen kann. Dabei kam mir nach dem Motto "1000€ sind gut, 2000€ sind besser" die Idee, mit der Klasse einen Schulshop zu eroeffnen. Dieser koennte mehrmals in der Woche geoeffnet sein und Schulkulis usw. verkaufen, die vorher von dem Geld angeschafft wurden.


    Meine Frage ist, ob dies rechtlich moeglich ist oder soetwas nicht gewinnorientiert ablaufen darf.


    Vorsicht! Solange der Erlös nicht "gemeinnützig" ist, gespendet wird oder dergleichen, kommen da Gewerbeanmeldung, Steuererklärung etc. auf die Klasse zu. Wenn das als "Projektfirma" (z. B. in Betriebswirtschaft-und-Recht) läuft, ist das - mit entsprechendem okay der Schulleitung - nicht nötig; Details sollte der Fachleiter Wirtschaftswissenschaften kennen. In Bayern gelten für Privatschulen und öffentliche Träger nochmal unterschiedliche Regelungen - ist alles ziemlich kniffelig und rechtlich undurchsichtig. Als nicht-Wirtschaftler lass' ich die Finger von sowas!

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