Amtsbezeichnung

  • Hallo,
    ich trete nach den Sommerferien eine Stelle als Beamtin z.A. an einem Gymnasium an und fülle gerade den Papierwust der Bezirksregierung aus :rolleyes:
    Dabei bin ich direkt schon über die erste Frage gestolpert; was ist denn meine offizielle Amtsbezeichnung? Ich würde jetzt mal auf Studienrätin z.A. tippen, bin mir aber echt nicht sicher ?(
    Ich hoffe, die Frage ist nicht so ganz doof, ich bin jemand, der sich lieber einmal zu oft erkundigt...und mit der Frage "Was bin ich eigentlich?" komme ich mir mit einem Anruf bei der Bezirksregierung auch irgendwie doof vor.
    Es wäre total nett, wenn mir jemand helfen könnte,
    vielen Dank schonmal
    Doro

    • Offizieller Beitrag

    bonzo


    Das ist wieder die typische Kleinstaaterei, was die Bezeichnungen angeht.


    In Niedersachsen gibt es den Titel "Studienassessor" bzw. "Assessor des Lehramts" tatsächlich. In NRW gibt es das in der Form nicht bzw. wird auch so nicht verwendet.


    Wir sind bis zum Ende des Refs. "Studienreferendare", während einer Vertretungsstelle "Lehrer im Angestelltenverhältnis" und nach der Verbeamtung auf Probe "Studienrat zur Anstellung (also z.A.)". Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit fällt das "z.A." dann weg.


    Somit für NRW: Amtsbezeichnung StR' z.A.


    Gruß
    Bolzbold


  • Die Auskunft ist bis auf die letzte Aussage korrekt: Studienrat z.A. oder Studienassessor ist keine Amts-, sondern eine Dienstbezeichnung. Wer noch nicht Inhaber einer Planstelle ist, hat auch kein Amt und somit keine Amtsbezeichnung inne.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

  • Zitat

    Original von Nicht_wissen_macht_auch_nic
    Wer noch nicht Inhaber einer Planstelle ist


    Ein Dienstverhältnis z.A. ist in NRW zwangsläufig mit der Besetzung einer Planstelle verbunden.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Auch in Bayern ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch:
    Zum Antritt einer Planstelle ist man erstmal für drei Jahre (wenn nicht verkürzt wird) Studienrat z.A. (und wird übrigens auch mit dem ganzen Pipapo vereidigt, hat auch die gleichen Rechte und Pflichten wie ein z.A., nur dass der Dienstherr aus triftigen Gründen aus der Probezeit entlassen kann)und das z.A. fällt erst bei der Verbeamtung auf Lebenszeit weg. Also ist der Studienrat z.A. im Gegensatz zu den angestellten Lehramtsassessoren doch eine Amtsbezeichnung.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Wobei zur Ausgangsfrage noch hinzuzufügen ist, dass die Posterin "StR' z.A." nur dann ist, wenn sie auch eine A13-Stelle antritt! Auch an Gymnasien gibt es A12-Stellen für Sek I-Lehrer, die man ja auch mit Sek I/II-Ausbildung annehmen kann, wenn man nichts anderes findet. Wie die Amtsbezeichnung heißt, weiß ich allerdings nicht.


    Nele

  • Zitat

    Original von Hermine
    Auch in Bayern ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch:
    Zum Antritt einer Planstelle ist man erstmal für drei Jahre (wenn nicht verkürzt wird) Studienrat z.A. (und wird übrigens auch mit dem ganzen Pipapo vereidigt, hat auch die gleichen Rechte und Pflichten wie ein z.A., nur dass der Dienstherr aus triftigen Gründen aus der Probezeit entlassen kann)und das z.A. fällt erst bei der Verbeamtung auf Lebenszeit weg. Also ist der Studienrat z.A. im Gegensatz zu den angestellten Lehramtsassessoren doch eine Amtsbezeichnung.
    Liebe Grüße
    Hermine


    Liebe Hermine, was heißt denn wohl "zur Anstellung"?


    Zitat


    Anstellung
    Erläuterung:


    Die Anstellung des Beamten erfolgt durch die erstmalige Übertragung eines Amtes im statusrechtlichen Sinn. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Zunächst muß der Beamte die Probezeit absolviert haben.Weiter muß er für das Amt geeignet und befähigt sein. Darüber hinaus muß es natürlich eine sogenannte Planstelle im Haushalt geben. Innerhalb einer beamtenrechtlichen Laufbahn wird grundsätzlich mit dem Eingangsamt begonnen. Das Überspringen dieses Amtes ist nur unter besonderen Umständen möglich.


    http://www.beamtenrecht.de/rec…sar/anstellung/index.html


    Näheres besagt ja mein alias.


    Und, lieber neleables, damit habe ich meine Aussage hoffentlich so genau ergänzt, dass Sie sie auch nachvollziehen können. Es ging natürlich um die Planstelle für das Amt des Studienrats.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

    3 Mal editiert, zuletzt von Nicht_wissen_macht_auch_nic ()

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Nicht_wissen_macht_auch-nic...
    "zur Anstellung" heißt mitnichten, dass man auch angestellt ist- sonst wäre die Bezeichnung eine Antithese ;-), es gibt nämlich keine angestellten Studienräte...zumindest in Bayern nicht.
    Das z.A. bedeutet "auf Widerruf" wie bereits erklärt.
    Liebe Grüße
    Hermine
    auf die betreffender Titel übrigens zutrifft.
    Edit: Ansonsten teile ich Bolzbolds Meinung vollkommen.

  • Hallo nochmal,
    da ich diesen "Rechthaber-Thread" ja gestartet habe, will ich das Ganze nun auch "auflösen". Ich war mir jetzt aufgrund Eurer Diskussion doch zu unsicher und habe die Bezirksregierung doch angerufen; Studienrätin z.A. ist richtig.
    Danke nochmal und einen schönen Abend
    Doro
    (bin ich eigentlich die einzige, die diese Personal- und LBV-Bogen-Geschichte so kompliziert findet?

  • Hallo Doro,


    du bist nicht alleine. Ich hab meinen letzte Woche abgeschickt, nachdem ich das tagelang vor mir aufgeschoben hatte, eben weil ich es so kompliziert fand. Bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig ausgefüllt hab, aber dann sollen sie sich halt melden oder gescheite Fragen stellen ;)


    Lieben Gruß, effi

  • @ Doro :D
    Noch blöder ist es, wenn man verheiratet ist. Trifft das zufällig auch auf dich zu? Da muss man doch irgendwie einen Nachweis dazulegen, wegen des Familienzuschlags :gruebel:


    Ich komm bestimmt nie an mein Geld :skeptisch: :angst:

  • Zitat

    Original von EffiBriest
    irgendwie einen Nachweis dazulegen, wegen des Familienzuschlags


    Das ist der Auszug aus dem Familienbuch, den bekommst du im Standesamt.


    Nele

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