Parallel einschreiben im Prüfungssemester

  • Moin,


    bin ganz neu hier, darum erst mal HALLO! an alle.


    Ich habe eine konkrete und für mich wichtige Frage:


    Momentan beende ich gerade mein Studium (Lehramt Englisch, Geschichte) an der Uni Bremen und weiß jetzt schon, dass ich keinesfalls Lehrer werden will. Deshalb möchte ich direkt nach der Uni ein Studium an der Musikhochschule beginnen. Problem: Mein letztes Unisemester (nur Prüfungen, also Examensarbeit und mündliches Examen) überschneidet sich mit dem ersten Semester an der Hochschule.


    Meine Frage also: Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen, nach denen eine Paralleleinschreibung an Uni und Hochschule für dieses eine Semester möglich wäre? Es ist unitechnisch ja lediglich ein Prüfungssemester. Gibt es einen Trick, vielleicht ein Urlaubssemester an der Uni? Ich habe auch gehört, dass man im Prüfungssemester nicht eingeschrieben sein muss. Stimmt das, und wie kann das sein?


    Da ich schon über die Regelstudienzeit hinaus bin, nicht noch länger studieren will und ein Studienanfang an der Hochschule nur alle zwei Semester möglich ist, will ich unbedingt direkt weitermachen. Die andere Option wäre, mein Unistudium kurz vorm Examen zu schmeißen. Was ich allerdings lieber vermeiden möchte.


    Ich wäre für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüße,
    d.

  • Die Regelung mit der nicht verpflichtenden Immatrikulation im Prüfungssemester ist durchaus "normal", allerdings betreiben die nicht alle Unis und möglicherweise bist du durch das Überschreiten der Regelzeit auch von dieser Regelung ausgeschlossen. Das wird dir aber nur deine Uni verbindlich erklären können.
    Wie gesagt: An den meisten Unis ist das durchaus legitim, sich zu exmatrikulieren, wenn man die Vorzüge des Studentendaseins nicht benötigt (oder - so wie du - die halt von einer anderen Uni bekommt)

  • Hallo _Malina_,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich werde am Montag gleich mit dem zuständigen Prüfungsamt sprechen. Ich habe durch meine Recherchen jetzt schon häufiger von dieser Regelung gehört und auch eine Dame vom Studierendensekretariat hier in Bremen hatte die Vermutung, dass eine Einschreibung im Prüfungssemester nicht nötig sei (sie hat mich erst darauf gebracht). Leider hat das Sekretariat nicht zu entscheiden, sondern das Staatliche Prüfungsamt. Und die sind leider oft wenig freundlich und hilfsbereit.


    Du sagtest, dass wegen meiner Semesterzahl diese Regelung eventuell nicht greift. Warum sollte das ein Kriterium sein? Schließlich bezahle ich ja schon Studiengebühr und würde durch eine "vorzeitige" Exmatrikulation von der Gebühr befreit. Wäre das nicht eher ein Hinweis, dass eine Exmatrikulation im Prüfungssemester möglich ist? Vorausgesetzt, dass das Prüfungsamt so sozial denkt...


    Vielen Dank nochmal,
    d.

  • Moin,


    für alle, die es interessiert: Ich war gerade beim zuständigen Prüfungsamt hier in Bremen (StaPa) und mir wurde bestätigt, dass eine Einschreibung im letzten Prüfungssemester NICHT notwendig ist. Lediglich bis zur Anmeldung muss man eingeschrieben sein. Dazu fällt mir nur eins ein:


    JUHUUUU!


    Viele Grüße,
    d.

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