Abgaben Nebenjob

  • Hallo in die Runde,


    so rein theoretisch ...
    Wie und wo müsste ich (außer bei meinem Dienstherren) einen Nebenjob anmelden?
    Ich würde etwas machen, was einen unregelmäßigen Verdienst im Minimalbereich (< 100 Euro pro Monat) mit sich bringen würde. Mit welchen Abgaben muss ich da rechnen?
    Und welchen Status nehme ich da am besten ein? Es wäre eine Tätigkeit auf Abuf, bei der ich dann halt eine Rechnung stellen müsste ... oder zumindest eine Quittung ausstellen ...


    Lieben Dank
    Sunny

  • ...nur bei deinem Dienstherren.
    Bei der Stuererklärung gibt es dann einen Bogen für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, da gibst du dann deinen Nebenverdienst an.
    Und das as sollte schon alles sein.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Kommt auf die Tätigkeit an.
    Grundsätzlich musst du jede Nebentätigkeit nicht nur beim Dienstherrn anmelden, sondern sogar genehmigen lassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern ob der zeitliche Aufwand Auswirkungen auf deine Tätigkeit als Lehrer hat.


    Wenn du als (Schein-)Selbstständiger selbst Rechnungen ausstellen willst, musst du auch bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen.


    Genehmigungsfrei sind schriftstellerische und Vortragstätigkeiten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich klinke mich hier mal einfach ein, sorry, ich hoffe es ist Ok, aber irgendwie passt es ja auch zum Thema.


    Wie ist es denn zum Beispiel bei Nachhilfe? Muss ich das streng genommen auch irgendwo genehmigen lassen und Steuern dafür bezahlen? <naivgefragt>


    Hab nämlich mal in Erwägung gezogen, das zu machen..

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von *Stella*
    Ich klinke mich hier mal einfach ein, sorry, ich hoffe es ist Ok, aber irgendwie passt es ja auch zum Thema.


    Wie ist es denn zum Beispiel bei Nachhilfe? Muss ich das streng genommen auch irgendwo genehmigen lassen und Steuern dafür bezahlen? <naivgefragt>


    Hab nämlich mal in Erwägung gezogen, das zu machen..


    strenggenommen ja !

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