Fürs Referendariat angefordert werden

  • Hallo!!


    Ich habe eine Frage über das Procedere, wenn man nach dem Ersten Staatsexamen fürs Referendariat von einer Schule angefordert werden sollte. :gruebel:


    1) Kann man überhaupt schon fürs Referendariat von einer Schule angefordert werden oder kann man das nur für eine Stelle nach dem Ref?


    2) Wenn man fürs Ref angefordert werden kann, muss man dann im Kontingent vom AfL sein???
    Sprich: Wenn - wie jetzt in Hessen - Refstellen bis zur Note 1,53 verteilt wurden, man aber schlechter ist, kann dann eine Schule überhaupt sagen, wir wollen Frau XY jetzt trotz allem haben??
    Oder muss man dann in dem Pool der Leute bis 1,53 sein - einen Refplatz/Studienseminar also schon sicher haben -, aber das AfL nimmt dann Rücksicht auf den Wunsch der Schule und teilt einen da ein????


    Ich vermute ja fast letzteres, wenn ich mir meine eigene Frage so angucke, bin aber für alle konkreten Hinweise dankbar!!!!!!!!!!!!!!!


    Hintergrund: Ich wollte jetzt eigentlich U-Plus machen, in der Hoffnung, von der Schule dann fürs nächste Mal angefordert zu werden, unabhängig von der Notengrenze. Jetzt wurde mir aber in meiner Firma - die mit Schule/Pädagogik NIXXXX zu tun hat - eine Vollzeitstelle bis zum nächsten Einstellungstermin fürs Ref angeboten und ich überleg, ob ich die annehme, dann aber eben nicht mehr die Chance habe, angefordert zu werden.


    Merci :wink:

  • Erst musst du einen Platz in Hessen haben, dann musst du einem Studienseminar zugeordnet werden und DANN kann eine Schule aus dem Bereich des Studienseminars dich persönlich anfordern.

  • Genau, Schmeili hat recht. Ich bin ja nicht genommen worden, hatte aber eine Schule die mich angefordert hatte. Aber wenn du keinen Seminarplatz hast, hat die Schule leider nichts zu sagen.

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