Hallo Ihr
Ich habe einmal eine schulrechtliche Frage, bei der ich mir nicht sicher bin. ich gebe meiner 2. Klasse jetzt dann ja Zeugnisnoten in Deutsch und Mathe.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ein Kind mit einer 4 in Deutsch und einer 5 in Mathe versetzt wird oder nicht?
Es steht im Schulgesetz von BW:
weder in Deutsch noch in Mathematik die Note "ungenügend" (6) und höchstens in einem der beiden Fächer die Note "mangelhaft" (5)
Kann das sein?
Viele Grüße