Hilfe Schüler will Note anfechten

  • Nordrhein-Westfalen


    24.06.2008 14:39
    3 Beiträge Hallo,



    es geht um die Stufe 12, HöHa, NRW


    ich brauche dringend einen Rat. Und zwar will ein Schüler Widerspruch gegen seine Zeugnisnote einlegen, die ich ihm erteilt habe. Er hat dazu sogar einen Anwalt beauftragt, es scheint ihm also ernst zu sein! Morgen kommt er mit dem Anwalt zur Schule, wir werden dann alle ein Gespräch mit dem Direktor führen.


    Es geht um das Fach BWL, ich habe in dieser Klasse im kompletten Schuljahr 4 Klausuren schreiben lassen, von 30 Leuten hatten jedes mal, d.h. in allen 4 Klausuren über 20 Leute eine 5 oder eine 6.
    Der Schüler und sein Anwalt sagen, das mehr als 75% der Klasse in jeder Klausur die ich schreiben lasse einen 5 oder 6 haben, liege an mir.


    Meint Ihr der Anwalt und der Schüler kommen mit dem Widerspruch durch? Sie haben mir die Möglichkeit gegeben, bis morgen eine Entscheidung zu treffen. Ich überlege, ob ich dem Schüler nicht einfach die bessere Note auf dem zeugnis geben soll. Vielleicht erspart es mir Ärger??


    Liebe Grüße und brauche dringend Rat!

  • Wahrscheinlich interessiert dich dieser Thread in einem Rechtsforum - und unter "larissaberger" solltest du ein wenig weiter nachsuchen, die Frau hat einen gewissen Ruf.


    Im Vertrauen gesagt - zwei Drittel mangelhaft und ungenügend sind natürlich happig; das ist ja der umgekehrte Fall des guten alten Drittelerlasses, als es den noch gab! 8o Was ist denn da passiert? Pädagogische Sondersituation? Warnschuss? Oder ist das repräsentativ für den Leistungsstand?


    Besprich dich auf jeden Fall so schnell wie möglich mit deiner Schulleitung, wie da strategisch vorzugehen ist. Du wirst schriftlich Stellungnahme nehmen müssen, am besten bereitest du jetzt schon eine detaillierte Auskunft über die Bewertung und eine didaktische Begründung vor, wie sich die Arbeit in den Unterrichtskontext einfügt und wie sich diese katastrophale Leistung erklären kann.


    Beschönige nichts, mach keine Schuldzuweisungen, sei ganz sachlich und konkret!


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Ich überlege, ob ich dem Schüler nicht einfach die bessere Note auf dem zeugnis geben soll. Vielleicht erspart es mir Ärger??


    Vielleicht erschaffst Du Dir so aber auch Ärger. Der Schüler wird wohl mit weiteren Schülern sprechen, dann stehen am nächsten Tag die nächsten fünf vor der Tür.


    Da ja in Deutschland jedes Bundesland unterschiedlich funktioniert, kann ich zu dem Problem juristisch nichts Definitives sagen (das kann ohnehin wohl nur ein Jurist), aber in Schulrecht BW habe ich gelernt: Grundsätzlich (!) hat ein Einspruch gegen die Note wohl nur dann Erfolg, wenn Du Formfehler gemacht hast oder Pflichtverletzungen vorliegen. Letzteres heißt konkret: Wenn Du Deinen Stoff nicht unterrichtet hast!


    DASS Du vor den Klausuren alles korrekt unterrichtet hast, musst Du nachweisen können. Wichtig ist hier vor allem das Klassenbuch. Ich hoffe, Du hast immer schön eingetragen, was Thema war. Dann nämlich bist Du eigentlich auf der richtigen Seite.


    Jetzt könnte ich mir aber vorstellen, dass es in Deinem Fall ein großes Aber gibt: Wenn nämlich die Klausuren so massiv schlecht ausgefallen sind, und zwar alle, wirft dies natürlich die Frage auf, ob Du nicht frühzeitig hättest Maßnahmen zur Ursachenfindung und -beseitigung betreiben müssen, die über das normale Maß hinausgehen. Hat es also Gespräche mit den Schülern/der Schulleitung etc. gegeben und ist dies nachweisbar?


    Unter uns

  • Aber wie schaut es aus, wenn der Anwalt sich darauf bezieht, alle meiner gestellten Klausuren -während des ganzen Schuljahres; in selbiger Klasse- seien schlecht ausgefallen?
    Der Schüler hat gesagt, dies könne nicht ausschließlich an ihm liegen, sondern ich hätte auch Schuld daran das die Klausuren so schlecht ausfallen und der beste Beweis dafür sei, das es nicht nur in einer Klausur der Fall war, sondern in allen Klausuren die ich in der Klausur je gestellt habe.

  • Die Schüler hatten sich bei ihrem Klassenlehrer mehrmals beschwert. Daraufhin suchte dieser, häufiger das Gespräch mit mir aber es ist nicht dazu gekommen. Habe in der Klasse nie über diese Noten gesprochen. Ich wusste einfach nicht was ich dazu sagen sollte.

  • Nachgeben und die bessere Note geben, halte ich persönlich für die falsche Lösung. Wenn du den Stoff vor den Arbeiten gut vorbereitet hast, die Arbeiten generell nicht zu schwer waren und du dies auch anhand des Klassenbuchs und deiner Aufzeichnungen belegen kannst, nur nicht Bange machen lassen. Wenn darüber hinaus Gespräche mit den Schülern und besser noch mit der Schulleitung stattgefunden haben, ist doch eigentlich alles gut.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du 4 Arbeiten hast schreiben lassen, die völlig "unrealistisch" waren.
    Wenn du das alles nicht gemacht hast, dann zieht das ABER aus den Beiträgen weiter oben.
    Lass dich nicht unterkriegen.

  • Wir sind alle ja keine Juristen, aber das


    Zitat

    Die Schüler hatten sich bei ihrem Klassenlehrer mehrmals beschwert. Daraufhin suchte dieser, häufiger das Gespräch mit mir aber es ist nicht dazu gekommen.


    könnte dann eventuell doch problematisch werden.


    Um ehrlich zu sein, erstaunt es mich.


    Jedenfalls ist die Tatsache, dass die meisten Schüler schlechte Noten haben, natürlich KEIN Beweis dafür, dass es am Lehrer liegt.

  • Zitat

    Original von laaady
    Die Schüler hatten sich bei ihrem Klassenlehrer mehrmals beschwert. Daraufhin suchte dieser, häufiger das Gespräch mit mir aber es ist nicht dazu gekommen.


    Warum ist es denn nicht zum Gespräch gekommen? Eigentlich müsste man doch denken, dass das für einen Fachlehrer eine dramatische Angelegenheit ist, wenn nicht nur eine sondern sogar mehrere Klausuren so den Bach runtergehen. Eigentlich müsste es doch während eines ganzen Schuljahres so die eine oder andere Gesprächsmöglichkeit geben.


    Woran hat es denn gehakt?


    Zitat

    Habe in der Klasse nie über diese Noten gesprochen. Ich wusste einfach nicht was ich dazu sagen sollte.


    Man könnte zum Beispiel damit beginnen, einfach die Schüler zu fragen, wie sie sich ihre schlechten Leistungen erklären. Ein anonymes Feedback wäre da sinnvoll, vielleicht zu Hause auf dem Computer getippt, wegen der Handschrift.


    nele

  • Ich habe die Schüler -nach den schlechten Klausuren-, mehrmals aufgefordert, zu lernen, lernen, lernen, und zu lernen. Die alleinige Reaktion darauf war, ich hätte Schuld an den negativ ausfallenden Klausuren u. ich solle die Schuld nicht dem Lernverhalten der Schüler zuschieben.

  • Zitat

    Original von Friesin
    ich weiß nicht, wie es in der Berufsschule ist, aber in der gymnasialen Oberstufe dürfen "nur" 50 % der mitschreibenden Schüler schlechter als 4 schreiben. (Mittelstufe 30%).


    Wir hatten eine entsprechende Regelung, den sogenannten "Drittelerlass", der vorgeschrieben hat, dass für den Fall, dass eine Klausur mehr als 30% Defizite als Resultat hatte, die Klausur vom Schulleiter genehmigt werden musste. Den Erlass gibt es aber seit ca. einem Jahr(?) nicht mehr. De iure sind Ergebnisse in diesem Thread gerechtfertigt, pädagogisch und didaktisch ist da natürlich dringender Handlungsbedarf gegeben!


    Nele

  • Ich bin jetzt ein wenig irritiert. Jahrgangsstufe 12 der Höheren Handelsschule bedeutet bei uns Oberstufe, was wiederum in der Folge heißt, dass es eine Abschlussprüfung gibt. Insofern interessiert mich erst einmal, ob es jetzt eine Unterstufe oder eine Oberstufe ist, von der wir hier reden.


    Dann empfinde ich es als merkwürdig, dass Du nicht mit der Klasse geredet hast, als diese Problem in den Klausuren aufgetreten ist. Sicher gibt es bei mir auch mal Klausuren, die sehr schlecht ausfallen, aber dann ist bei mir Ursachenforschung an erster Stelle. War die Klausur wirklich so/zu schwer? Habe ich die Schüler auf die Klausur ausreichend vorbereitet? Welche Aufgaben haben Probleme gemacht? Muss ich diesbezüglich etwas aufarbeiten? Haben die Schüler immer die Hausaufgaben und Aufgaben im Unterricht erledigt? Und wie war da die Resonanz?


    Und der dritte Punkt ist: Warum hat es -wenn der Klassenlehrer mit Dir reden wollte- kein Gespräch diesbezüglich gegeben?


    Ich bin allerdings auch nicht der Meinung, dass man per se einen Rückzieher machen sollte bei einer Anfechtung. Schließlich habe ich mir über alle meine Noten viele Gedanken gemacht und kann diese -zur Not auch vor der Bezirksregierung oder vor Gericht- dezidiert begründen.


    Aber: Wir reden hier auch über Lebenschancen von Schülern und Deine Einstellung bezüglich der Klausuren finde ich etwas leichtfertig.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Ich habe ja meine Zweifel, ob Laaady wirklich Lehrer/Lehrerin ist.


    Aber gut, ich kann mich auch täuschen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Zitat

    Original von laaady
    Super-Lion; ich bin kein Lehrer. Aber Lehrerin - sonst hätt' ich nicht in dieses Forum gepostet.


    Aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass die Antworten auf für Lehrer schmerzhaft offensichtliche Fragen extrem vague sind und sich auch absolut nicht nach einem professionellen Didaktiker anhören - sind Sie vielleicht "larissaberger"?


    Nele

  • Zitat

    sind Sie vielleicht "larissaberger"?


    Lol. Süß. Ich muss zugeben, dass ich mich das auch schon gefragt habe.


    laaady: "larissaberger" ist ein Mensch, der durch Rechtsforen tourt und dort nachfragt, wieviele Klausuren pro Jahr zulässig sind usw. Siehe Neles Antwort oben (nicht gelesen?).


    Aber ernsthaft: Ich glaube, es irritiert einige, dass Du vier extrem schlechte Klausuren geschrieben haben willst, ohne deswegen Gespräche mit Kollegen zu führen. Falls das stimmt, ist die Lage, in der Du bist, wirklich etwas heikel. Obwohl, wie gesagt, rechtlich wohl nicht eindeutig.

  • Mal wieder ein sinnvoller Rat:


    (1) Wie angesprochen, musst du alles belegen können. Hast du deine Mitschriften (mündl. Noten usw.) sauber geführt? Kannst du die mündlichen Noten ordentlich belegen?


    (2) Wenn du nachweisen kann, dass die Klausuren machbar waren (dies sollte sich aus deinen Aufzeichnungen, dem Kursbuch und den entsprechenden Klausuren ergeben) ist das auch kein Problem.


    (3) Du kannst die Inhalte und die Klausuren auch mit anderen Fachlehrern ja mal vergleichen. Die könnten dann die Machbarkeit bestätigen.


    Wenn du an (1) und (2) ordentlich deine Notenfindung belegen kannst, hast du nichts zu befürchten! Evtl. muss sich dein Direktor rechtfertigen, dass er nicht eingeschritten ist und dir ein ganzes Jahr solche Klausuren genehmigt hat. Wenn er das nicht getan hat, hast du evtl ein Problem. Bei uns ist in der Oberstufe die Grenze 50% unterm Strich. Dann sind alle Noten in dem Schuljahr angreifbar!



    Zum Vorgehen in dem Gespräch: Ich weiß nicht, seit wann du von dem Rechtstermin weißt. Es klingt so, als sei das noch nicht so lang. Dann würde ich in dem Gespräch morgen erst nur zuhören und keine Stellung abgeben. In Ruhe die Vorwürfe anhören und um vernünftige Bedenkzeit bitten. Bereite dich dann vor, sprich mit dem Personalrat, deinem Chef und ggf. mit der Rechtshilfe deines Berufsverbands.


    Toi toi toi

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