Hallo,
wir (RS in NRW) hatten heute Versetzungskonferenzen.
Eine Schülerin, die eine "6" in Mathe hatte (alle 3 Arbeiten 6) wurde nach Zustimmung der Versetzungskonferenz aus päd. Gründen trotzdem in die nächshöhere Jhgst. versetz, was ja auch durchaus rechtens ist.
Nun kam unsere Schulleiterin auf die Idee, sie aus päd. Gründen für einen Probezeitraum von 12 Wochen zu versetzen, um zu sehen, ob das Kind erfolgreich mitarbeiten kann.
Ähnlich verfahren wir z.B. mit Schüler, die wir von der HS aufnehmen.
Meines Erachtens ist diese päd. Versetzung auf Probe rechtlich zu beanstanden. Entwerder ein Kind wird versetzt (regulär oder aber aus päd. Gründen) oder es wird eben nicht versetzt. Eine Versetzung auf Probe ist m.E. nicht vorgesehen.
Wie beurteilt ihr den Fall?
LG
Pluto1024