Frage zum Blockpraktikum (Gym. Bayern)

  • Hallo,


    ich möchte fragen, ob jemand weiß, in bzw. ab welchem Semester man innerhalb des Gymnasiallehramtsstudiums in Bayern das Blockpraktikum ableisten muss. Nach der neuen LPO sind das 5 Wochen mit 80 Unterrichtsstunden.


    Ich habe einen Bekannten, der Realschullehramt studiert und gleich im ersten Monat des ersten Semesters in ein Praktikum geschickt wurde und auch sofort Unterricht halten musste.


    Ist das beim Gymnasium ähnlich? Kommt man eventuell auch in die Oberstufe? Ich stelle es mir schwierig vor, Französisch in Oberstufenklassen zu unterrichten, deren Niveau mit Sicherheit höher liegen wird als mein derzeitiges und das bei Anfang des Studiums.


    Wenn jemand ein paar Infos hätte, wäre ich dankbar.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original von emsebemse
    Ich habe einen Bekannten, der Realschullehramt studiert und gleich im ersten Monat des ersten Semesters in ein Praktikum geschickt wurde und auch sofort Unterricht halten musste.


    Handelt es sich dabei nicht um das Einführungspraktikum? Steht nicht in der LPO, dass das Blockpraktikum im Hauptstudium stattfindent? Erst dann sind doch auch didaktische Kenntnisse verfügbar. Außerdem müssen beispielsweise in Brandenburg vor dem Blockpraktikum noch schulpraktische Studien absolviert werden, wo man einen Tag in der Woche in die Schule geht und schon erste unterichtspraktische Erfahrungen sammelt.

  • In Bayern macht man zuerst ein Orientierungspraktikum von etwa 3 Wochen, bei dem man auch bei anderen Schularten hospitieren darf. Erst dann kann man das Blockpraktikum machen. Bei mir war es so, dass ich den Schein vom Orientierungspraktikum dem Sekretariat der Schule, an der ich Blockpraktikum machen wollte, vorzeigen musste.

  • Meine Frage bezog sich auf das BLOCKpraktikum und wann dies absolviert werden muss. Das Orientierungspraktikum habe ich hinter mir.

  • Ich weiß, was du gemeint hat. Da du aber gefragt hast, ab welchem Semester man das machen kann, dachte ich es wäre hilfreich, dir zu sagen, dass man dafür nur das Orientierungspraktikum machen muss.
    Übrigens fand ich deinen letzten Post nicht gerade höflich, vielleicht hast du noch nie davon gehört, dass Großbuchstaben Schreien beideutet. Gerade, wenn man um Ratschläge von anderen bittet, sollte man doch ein bisserl netter schreiben, oder?

  • Die Großbuchstaben sollten lediglich betonen, dass ich das Blockpraktikum gemeint hatte. Schreien war nicht meine Absicht; ich bitte um Verzeihung.

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