Sehe ich es richtig, dass beamtete Teilzeitkräfte ihre Mehrarbeit nun ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt bekommen?
Mir fiel heute der GEW- Kalender 2008/2009 in die Hände, der auf den Seiten 280/281 auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 6.12.2007; C-300/06) verweist. Da heißt es, "dass das Schulministerium (...) eine Vergütung bzw. Freistellung ab der 1. Mehrarbeitsstunde nicht mehr ablehnen kann".
Wäre ja 'ne Supersache!
Mehrarbeitsbezahlung / Teilzeitkraft
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Ich schiebe die Frage aus Neugier nochmals hoch: Bekommen Teilzeitkräfte ihre Mehrarbeit jetzt ab der ersten Stunde bezahlt (bislang verschenkte man ja die ersten) ?
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Wenn ich folgenden Artikel richtig interpretiere, gilt die Entscheidung zunächst nur für angestellte Lehrkräfte:
http://bildungsklick.de/pm/596…stunde-an-bezahlt-werden/
#In diesem Artikel wird jedoch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes angesprochen, das die Umsetzung auch für beamte fordert:
http://www.gew-nrw.de/recht/be…ht_beamtenr_besoldung.cfm
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