Mehrarbeitsbezahlung / Teilzeitkraft

  • Sehe ich es richtig, dass beamtete Teilzeitkräfte ihre Mehrarbeit nun ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt bekommen?
    Mir fiel heute der GEW- Kalender 2008/2009 in die Hände, der auf den Seiten 280/281 auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 6.12.2007; C-300/06) verweist. Da heißt es, "dass das Schulministerium (...) eine Vergütung bzw. Freistellung ab der 1. Mehrarbeitsstunde nicht mehr ablehnen kann".
    Wäre ja 'ne Supersache!

    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. (A.Schopenhauer)

  • Ich schiebe die Frage aus Neugier nochmals hoch: Bekommen Teilzeitkräfte ihre Mehrarbeit jetzt ab der ersten Stunde bezahlt (bislang verschenkte man ja die ersten) ?

    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. (A.Schopenhauer)

  • Wenn ich folgenden Artikel richtig interpretiere, gilt die Entscheidung zunächst nur für angestellte Lehrkräfte:
    http://bildungsklick.de/pm/596…stunde-an-bezahlt-werden/
    #


    In diesem Artikel wird jedoch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes angesprochen, das die Umsetzung auch für beamte fordert:
    http://www.gew-nrw.de/recht/be…ht_beamtenr_besoldung.cfm

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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