Wir erinnern uns:
Nach der kürzlich stattgefundenen Landtagswahl in Niedersachsen versuchte die neue Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) (ihres Zeichens Juristin, also vom Fach, denn wir leben in einem Rechtsstaat) handstreichartig die Rückzahlung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (+2 Wochenstunden) bis auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben (=halbes Jahr vor der Pensionierung). Kein Wort davon, dass es die Landesregierung jahrelang versäumt, besser ignoriert, hat, sich um ausreichende Neueinstelllungen zu kümmern.
Da sich die Lehrerverbände ausnahmsweise einmal nicht mit sinnlosen bildungsideologischen Kleinkämpfen bekriegten (=divide et impera aus Sicht der Landesregierung) sondern gemeinsam (!) dagegen opponierten, machte die Kultusministerin einen (Teil-)Rückzug: Die Rückzahlung wird regelmäßig erst einmal um ein Jahr nach hinten verschoben.
Wer jetzt aber denkt, dass die Landesfürsten in Hannover so einfach klein beigeben, hat die Rechnung ohne den Landesrechnungshof gemacht:
Dieser stellt praktischerweise genau jetzt mal so eben fest, dass die niedersächsischen Gymnasiallehrer zu wenig arbeiten (http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/29/887088.html). Und das in einer Zeit, in der die Rückzahlung des Lehrerarbeitszeitkontos weder finanzpolitisch noch personell geleistet werden kann. Immerhin strebt die niedersächsische Landesregierung bis 2010 einen ausgeglichenen Haushalt an und für viele Fächer sind sowieso nicht genug ausgebildete Lehrkräfte für das Gymnasium verfügbar, wie ein Blick an (fast) jedes beliebige Gymnasium verrät. Also suggeriert der Landesrechnungshof, dass Niedersachsens Gymnasiallehrer 3,5 Wochenstunden zu wenig arbeiten, also eigentlich 27 Wochenstunden statt 23,5 (ohne +2 Arbeitszeitkonto) arbeiten müssten.
Der mitdenkende Beobachter bemerkt dabei zwei Dinge: 1. Es gibt wohl kaum ein Bundesland (außer Mecklenburg-Vorpommern) in dem jeder Gymnasiallehrer 27 Stunden unterrichtet. Wenn die Zahl überhaupt auftaucht, dann gibt es für die Oberstufenkollegen Entlastungen (wer Oberstufenklausuren und Abitur korrigiert hat, weiß, dass das Sinn macht).
Und 2.: Eine kleine Rechnung zeigt: Nach den jetzt 25,5 Wochenstunden (mit Arbeitszeitkonto) müssten während der Rückzahlungsphase nur 21,5 Stunden geleistet werden. Rechnen wir einmal schwuppdiwupp 3,5 Stunden (Landesrechnungshof!) dazu, und wir sind wieder bei 25 Stunden. Hat sich doch (fast) nichts zum Ist-Zustand geändert. Und kein Problem in Bezug auf die Lehrerversorgung an den Gymnasien mehr. Wenn das kein Zufall ist...
Gruß !