Hallo!
An wen kann man sich wenden, wenn man evtl. ins Ausland für eine gewisse Zeit möchte, um an den dortigen Schulen zu arbeiten?
Ich möchte da nicht an eine deutsche Schule, vielmehr an eine dort vorhandene einheimische. An eine deutsche Schule kommt man wohl nur, wenn man wenigstens ein Hauptfach hat. Leider bei mir nicht mit Fakultas vorhanden.
Kann man seinen Beamtenstatus ruhen lassen? Wenn ja, wie lange Maximal? Und was hat das für Konsequenzen für die Pension?
Danke