Hallo!
Könnt Ihr mir helfen? Ich habe eigentlich zwei Fragen, die gewissermaßen auch zusammenhängen:
1. Wie lange darf ich "Pause" machen? Man hört immer mal wieder, die Pause (wenn man kein Kind oder ähnliche Gründe hat) zwischen dem 1. Staatsexamen und dem Referendariat darf nur 3 Jahre betragen. Was ist denn dann? Verwirkt man dann seinen Anspruch? Oder ist es dann komplizierter, weil man dann eine extra Prüfung (habe in einem anderen Beitrag was von einem Kolloquium gelesen) machen muss? Hat jemand von euch Erfahrung?
2. Verliert man seinen Anspruch auf einen Platz, wenn man zu oft absagt? Ich warte auf einen recht speziellen Platz. Zwischendurch arbeite ich schon in anderen Zusammenhängen. Nun habe ich eigentlich einen tollen Referendariats-Platz bekommen, komme aber (und will auch nicht) aus dem zur Zeit von mir ausgeübten Beruf mit einer befristeten Stelle heraus. Aber so frage ich mich, ob man irgendwann keinen Anspruch und keine Möglichkeit mehr hat, das Referendariat zu einem (vielleicht auch viel) späteren Zeitpunkt zu beginnen?
Meinen ersten Abschluss kann mir ja keiner mehr nehmen! Und doch ist da diese Unsicherheit. Und ich habe bei meinen Recherchen irgendwie nichts Zufriedenstellendes gefunden.
Wenn jemand Erfahrung hat oder sich schon einmal in den verschiedenen Bundesländern informiert hat, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen !
Liebe Grüße von Louise