Def "grobes Fehlverhalten"

  • Hi!


    Habe grad ein kleines rechtliches Problem nach der mündl. Prüfung. Habe zu nem Schüler etwas über seine Prüfung gesagt, was ich nicht hätte sagen dürfen. Jetzt beschuldigt er mich wegen "groben Fehlverhaltens".
    Wie ist dieses definiert?


    Gruß, Josef

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Josef!


    Da Du recht wenig Informationen präsentierst, lässt sich hier nicht wirklich etwas dazu sagen.
    Vielleicht magst Du mir und den anderen möglicherweise antwortenden Usern eine PN schicken und ein wenig ins Detail gehen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Eine Kurzform, da ich hier nicht alles oeffentlich machen will:


    Ein Schüler war über seine Benotung in der mündl. Abiprüfung sauer und hat mich nach der Notenverkündung angesprochen. Dummerweise hab ich mich noch mit ihm unterhalten und über die Prüfung gesprochen, was ich nicht darf, wie ich jetzt weiß. Da hab ich wohl erwähnt, dass ich mit Kollegen kurz vor der Prüfung über ihn gesprochen habe und sowas gesagt hab wie "Kann gut werden, aber vielleicht auch nur leere Phrasen". Dumm! Dies nutzt er zum Anlass mir eine Beeinflussung der Kollegen vorzuwerfen.


    Dies sieht er ( und seine Mama) als "grobes Fehlverhalten". Deswegen meine Frage: Wie ist dieses definiert?

  • Ich kann dir leider nicht bei der Definition helfen, würde aber gerne eine Frage stellen: Warum darf man nicht nach der Prüfung über die Prüfung reden? Und wo steht das?


    Tut mir Leid, dass du Ärger hast, aber die Äußerung dem Schüler gegenüber war ja auch ein wenig unprofessionell. :(

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal beim googlen mehrmals das hier als "grobes Fehlverhalten" gefunden:


    Verhalten am Arbeitsplatz, das eine Abmahnung oder im Extremfall die fristlose Kündigung nach sich zieht. Bestandteil von vielen Arbeitsverträgen sind Richtlinien, in denen die entsprechenden Verhaltensweisen festgehalten sind.


    Und hier ist dazu ein Artikel:
    http://www.karriere.de/psjuka/fn/juka/SH/0/sfn/
    cn_artikel_print/bt/1/page1/PAGE_6/page2/PAGE_1611/aktelem/
    DOCUMENT_1612/oaobjid/17541/


    (habe den Link auf verschiedene Zeilen verteilen müssen, da sich sonst das Format des Threads geändert hätte und ich nicht weiß, wie man Links kürzt)


    Wie genau die rechtliche Lage für Beamte aussieht, weiß ich allerdings nicht.

  • Zitat

    Original von Kiray
    Warum darf man nicht nach der Prüfung über die Prüfung reden? Und wo steht das?


    Mein Chef sagt: Sie lesen doch regelmäßig das Schulverwaltungsblatt blabla... ;)


    Das Verfahren ist erst nach der Aushändigung der Abizeugnisse abgeschlossen. Und selbst danach darf der Prüfer keine persoenlichen Kommentare abgeben. Das ist alles rechtlich angreifbar. Der Prüfling darf das Protokoll einsehen. Weitere ergänzende Äußerungen machen das Protokoll wohl angreifbar, da das persoenliche Meinungen sind.


    Wenn ich das so richtig verstanden hab. Weiß das auch erst seit heute.



    Zitat

    Tut mir Leid, dass du Ärger hast, aber die Äußerung dem Schüler gegenüber war ja auch ein wenig unprofessionell. :(


    Nee, das war einfach dumm!
    Ja, hast ja recht. Hab das einfach unbedacht in nem Nebensatz irgendwo geäußert. Passiert halt nach drei Tagen prüfen...


    Großartige Folgen hab ich nicht zu erwarten, aber die Sache, die mich ärgert, ist einfach die, dass es dem Schüler scheinbar gar nicht um die Note geht, sondern mich nur "ärgern" will.

  • Zitat

    Original von Friesin
    wie meinst du das : dass er "dich nur ärgern will" ?


    Er wird von der Sache nichts haben. Aus dem Schreiben wird kein Einspruch gegen die Note deutlich. Er will somit keine Wiederholung der Prüfung erreichen, so mein und meines Direktors Eindruck. Also, was hat er von der Aktion?


    Zitat

    er wird sich über deinen Spruch geärgert haben, und ganz ehrlich gesagt: ich kann ihn irgendwie verstehen.


    Wie gesagt: war natürlich unklug von mir, ihm das zu sagen. Auf der anderen Seite ist es nicht unüblich, dass man sich mit dem Mitprüfern vor der Prüfung über den Prüfling unterhält. "Wer kommt denn da jetzt? Was ist zu erwarten?"


    Übrigens habe ich meinen Eindruck dem Schüler auch schon im Unterricht mitgeteilt und er wusste auch von seiner Phrasendrescherei.

  • So, der Schüler hat seinen Antrag zurückgezogen. Dies war meine Stellungnahmen. Vielleicht kanns ja jemand mal gebrauchen. Danke an euch für die Tipps!




    Sehr geehrter Herr XY,


    am 16. Mai 2008 haben Sie mir die Beschwerde von XYZ vom 8. Mai dieses Jahres zugestellt zu dem ich im Folgenden Stellung nehmen möchte.


    Zuerst möchte ich mein Bedauern gegenüber XYZ ausdrücken, wenn ich mit meiner Aussage „das Ergebnis sei im Rahmen seiner Möglichkeiten verlaufen“ falsche Hoffnungen geweckt habe. Allerdings lässt eine derart vage Formulierung viel Raum für Spekulationen offen, zumal XYZs Vorleistung nicht so eindeutig im zweistelligen Bereich angesiedelt ist, wie er darstellt. Bereits im Unterricht habe ich ihn mehrfach auf die mangelnde Konkretisierung seiner Aussagen hingewiesen. (Hier: evtl. Verweis auf Klausuren)


    Das nach dem Ergebnis stattgefundene kurze Gespräch mit XYZ vor dem Lehrerzimmer (XYZ spricht von „Erläuterungen“) ist, wie an anderen Stellen auch, nicht korrekt wiedergegeben. Ich habe vollstes Verständnis für seine Enttäuschung und Verärgerung über seine Leistung, sein Suchen nach einem Schuldigen außerhalb seiner selbst und dem Wunsch einer Erklärung der verhältnismäßig schlechten Beurteilung. So hab ich mich auch zu dem kurzen Gespräch über das Zustandekommen seiner Note bereit erklärt, in bester Absicht, ihm seine Fehler plausibel zu machen und ihm seinen Zorn zu nehmen. Mein Ansinnen fand in bester pädagogischer, wenn auch rechtlich bedenklicher, Absicht statt.


    Die Formulierung „... das gleich jemand käme, der sowieso nur so herumredet“, wie von XYZ zitiert, weise ich von mir. Äußerungen dieser Art würde ich weder vor Kollegen noch in privatem Kreise, allein aus Respekt vor dem Schüler, tätigen.
    Der in diesem Zusammenhang geäußerte Vorwurf der Beeinflussung der Prüfungskommission ist grotesk. Das Prüfprotokoll und Gespräche mit der Prüfungskommission werden dies bestätigen.
    Ich bin mir nicht sicher, ob XYZ sich der Tragweite seiner Anschuldigungen bewusst ist, da neben mir auch Herr Studiendirektor YX und Frau Studienrätin XX Mitglieder der Kommission waren, die jeweils über etwa 30 Jahren Abiturerfahrung besitzen und durchaus in der Lage sind, sich eine eigenständige Meinung über den Prüfling zu bilden.

  • Der nächste Är4ger steht für dich bald ins Haus - falls du aus dem zitierten Brief nicht ganz schnell den Namen des Schülers tilgst :winkewinke:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von alias
    Der nächste Är4ger steht für dich bald ins Haus - falls du aus dem zitierten Brief nicht ganz schnell den Namen des Schülers tilgst :winkewinke:


    oh, ich war jetzt davon ausgegangen, dass Matula den gefaked hat 8o

  • Zitat

    Original von Friesin


    oh, ich war jetzt davon ausgegangen, dass Matula den gefaked hat 8o


    Gefakt oder nicht - aus Sicherheitsgründen ;) habe ich den letzten verbliebenen Namen auch anonymisiert.

  • Ich finde die Stellungnahme und die Hinweise in diesem Thread sehr hilfreich und habe alles vorausahnend abgespeichert.

    Anscheinend kann man sich selbst nach tagelangem Prüfungsstress nicht eine kleine Schwäche erlauben, ohne das dies gleich gegen einen verwendet würde.


    Was mich noch interessieren würde: Wie war denn das L-S-Verhältnis vorher? Gab es schon während des Schuljahres Ärger mit dem Schüler?

  • Zitat

    Original von klöni
    Anscheinend kann man sich selbst nach tagelangem Prüfungsstress nicht eine kleine Schwäche erlauben, ohne das dies gleich gegen einen verwendet würde.


    Naja, das gilt ja für die Prüflinge auch so. ;) Aber ganz allgemein kann man zu solchen Gefahren sagen - Routine schafft Sicherheit. Nach einer ausreichenden Anzahl von Prüfungen weiß man einfach, wann man den Mund hält und wie man was sagt.


    Zum Anonymisieren oder vermeintlichen Nichtanonymsieren - das sollte man immer so machen, dass sofort erkennbar ist, dass eine Anonymisierung stattgefunden hat. Entweder man macht das mit "XYZ" wie hier; oder, wie ich es gerne mache, man verwendet abgekürzte Namen mit fiktivem Anfangsbuchstaben "K."


    Nele

  • ;( ;( ;( Dabei hab ich mir so einen schoenen Namen ausgedacht.... ;( ;( ;( ;(


    Das Verhältnis war vorher ganz normal. Er hat den Brief nach dem Gesaufe nach der Abiprüfung geschrieben und gleich abgeschickt. Unklug.

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