Minder- und Mehrstunden

  • Hallo.........kennt ihr auch das Problem mit den Minder-/Mehrstundenabrechnung? Bei uns in Sachsen-Anhalt wird bis auf 2 Kommastellen (nach dem Komma) die jweiligen Unterrichtsstunden abgerechnet. Wir drehen bald alle durch, seitdem es einen neuen "Flexi-Erlass" gibt. Welche Erfahrungen gibt es in anderen Bundesländern?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob es kein brisantes Thema ist. Aber vielleicht liegt es einfach daran, dass man das Ganze in anderen Bundesländern nicht kennt. Wie funktioniert das denn bei euch: Bekommt ihr Minusstunden angerechnet, wenn eure Klassen auf einem Ausflug sind o.ä.? Und bei Klassenfahrten, die ihr selbst begleitet, bekommt ihr Überstunden berechnet? Wahrscheinlich nicht, oder?

  • Was mich vielmehr auch interessiert ist folgender Fall:
    Voraussetzung ist das Lehrerarbeitszeitmodell in Hamburg (o.ä.)
    Das gibt ja an, dass wir eine bestimmte Meharbeit pro Woche leisten, um dann in den Schulferien plus unserer Urlaubszeit "frei" haben zu können. Bedeutet: Ich arbeite in der Woche mehr, um das dann als Überstunden in den Ferien zwangsweise abzubummeln. Der Rest der Ferientage ist dann der reguläre Urlaub.
    Was passiert aber, wenn man in den Ferien krank wird? Man kann dann weder seinen Urlaub nehmen, noch kann man die Überstunden abbummeln (ich gehe mal davon aus, dass man einen Schein vom Arzt hat).
    Hier wird immer munter behauptet, dass das "bei Lehrern eben anders wäre" und man "dann eben Pech hätte".
    Ein Kollege ist der Meinung, dass das irgendwie vergütet werden müsste. Wie ist das? Gibt's da eine verbindliche Regelung?

    Einmal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe...


    Wenn du dir als "normaler" Arbeitnehmer zwei Wochen Urlaub oder "Überstundenfrei" nimmst, und dann mittendrin drei Tage krank bist, bekommst du die freien Tage doch auch nicht ersetzt, oder?

  • Zitat

    Original von Eliah
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe...


    Wenn du dir als "normaler" Arbeitnehmer zwei Wochen Urlaub oder "Überstundenfrei" nimmst, und dann mittendrin drei Tage krank bist, bekommst du die freien Tage doch auch nicht ersetzt, oder?


    Doch, laut §9 BUrlG ist das so. Bei Arbeitsunfähigkeit im Urlaub werden Urlaubstage gutgeschrieben. (Man muss sich das selbstverständlich ärztlich attestieren lassen.) Übrigens ist es auch nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber Krankheitstage mit Überstunden "verrechnen" will.


    Natürlich wird der eine oder andere Schulleiter das in seiner Rechtsunkenntnis versuchen - aber da muss man sich als Lehrer auch mal entschlossen zur Wehr setzen und nicht immer gleich in typischer Lehrerängstlichkeit maulend gehorchen...


    Warum eine dienstliche Tätigkeit, wie Unterrichtsgänge oder angeordnete Fortbildungen als "nichtgearbeitet" gerechnet werden und mit Überstunden verrechnet werden, würde ich gerne mal begründet wissen-


    Nele

  • Abgerechnet wird allein nach Pflichtstundenzahl, alle übrigen Tätigkeiten leistest du kostenlos ;-)!

  • In Sachsen-Anhalt gibt es einen Flexi-Erlass:


    Jede Stunde, laut Stundenplan, ist eine Soll-Stunde.


    Jede Unterrichtsstunde Vertretung, Prüfungsaufsicht, mündliche Prüfung ist eine Mehrstunde. Exkursionen, Schulfahrten, Projekte führen nicht zu Mehrstunden, auch wenn man an dem Tag planmäßig 3 Stunden hat und stattdessen am Projekttag 8 Stunden da ist.


    Jede Stunde, die durch die Abwesenheit der Schüler ausfällt (z.B. am Ende des Schuljahres durch individuelle Prüfungsvorbereitung), ist eine Minderstunde. Ist eine Klasse mit einem anderen Lehrer auf Exkursion, hat der Lehrer der mit ist, keine Mehrstunde, aber der Lehrer, der deswegen weniger Unterricht hat, eine Minderstunde.


    Mehr- und Minderstunden müssen wöchentlich mit Unterschrift beim Koordinator abgerechnet werden. Am Ende des Halbjahres erhält ein Lehrer eine Stundenübersicht.


    Bis zu 80 Mehr- oder Minderstunden pro Schuljahr sind möglich. Kommen mehr als 80 Mehr- oder Minderstunden zu Stande, werden diese gestrichen. Dh. Hat ein Lehrer mehr als 80 Mehrstunden am Ende des Jahres, werden diese gestrichen.

Werbung