Ich habe ein Stellenangebot mit Vergütung nach TV-L 12, später 13 bekommen. Das sind doch ungefähr 2500€ Brutto und 1700€ Netto bei Steuerklasse I oder wie siehts aus? Ich nehme an, dass das Gehalt nach und nach mit den Dienstaltersstufen ansteigt... und bei Heirat durch Steuerklassenänderung sowieso, oder?
Ich habe ja den Eindruck, dass man als angestellter Lehrer gar keine Familie mehr ernähren kann.
Bezahlung nach TV-L
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Hm ist das so viel? I
Nach meiner Berechnung hier :http://oeffentlicher-dienst.in…&z=100&stkl=1&kk=15&zkf=0
sind das nicht mal knapp 1600 € bei Stufe 12.
Hast du ggf. die gesetzliche Krankenkasse vergessen? Das sind um die 200€.Nö, davon kann keiner mehr eine Familie ernähren. Wozu auch? Man hat ja nur mindestens 6 Jahre in die Ausbildung gesteckt ;), wer würde da schon ein angemessenes Gehalt erwarten?
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Nein, das sind mehr als 1600, den genauen Betrag weiß ich aber leider nicht.
Bin selbst in Entgeltklasse 11 Stufe 2, dementsprechend müsste Klasse 12 darüber liegen und ich hab netto mit KV so ca. 1620€ -
Es kommt ja drauf an, in welcher Stufe Du eingruppiert wirst.
Ich bin E13 Stufe 1 mit einem Angleichbetrag an Stufe 2 und bekomme 2835,20 brutto und 1745,38 netto raus. (Volle Stelle)
Bein seit dem 1.2.08 mit dem Ref fertig, was mir als Berufserfahrung angerechnet wurde. -
Ja das ist natürlich eine nette Sache, wenn einem das Ref. angerechnet wird. In Nds. wird das nicht gemacht.
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In Sachsen-Anhalt bekomme ich als verbeamtete Berufsschullehrerin 2415 Euro, von denen noch die Krankenkasse zu bezahlen ist. Da sind 1.900 netto.
Als angestellte Lehrerin habe ich vor 2 Jahren 1.770 Euro bekommen.
Der viel zitierte Unterschied zwischen Beamten und Angestellten ist nicht in meiner Brieftasche angekommen -
wieso musst du 500 Euro für die KV zahlen, wenn dir als Beamtin doch Beihilfe zusteht?
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Hallo!
Sieht die Bezahlung eigentlich besser aus, wenn man verheiratet ist und
Kinder hat?Gruß
Kleiner Bär -
Zitat
Original von Kleiner Bär
Sieht die Bezahlung eigentlich besser aus, wenn man verheiratet ist und
Kinder hat?Ja, aber zumindest in NRW gibt es diese Zuschläge nur für Beamte, aber nicht für angestellte Lehrer. [SIZE=7](das führt dazu, dass ich im Ref ca. 200 EUR mehr raus hatte als nun als angestellte Lehrerin mit 16 Stunden). [/SIZE]
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Bekommen dieses Heiratszulage in NRW dann eigentliche beide Ehepartner, wenn beide verbeamtete Lehrer sind, oder kriegt das nur einer ausgezahlt??
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In Nds wird das auf beide aufgeteilt
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Das hört sich ja prima an. Heißt dass, dass beide die ca. 105 Euro bekommen, oder je nur die Hälfte???
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Gibt es auch noch was für die Kinder?
Gruß
Kleiner Bär -
ja, aber auch nur einmal und nicht doppelt.
wichtig ist auch zu entscheiden, über wen die Kinder beihilfeberechtigt sind -
Hallo Friesin!
Wo kann man überhaupt nachlesen, was wer wann als Lehrer bekommt?
Als nicht verbeamteter Lehrer ist man doch in der gesetzlichen Krankenkasse, jedenfalls meistens, oder? Die Kinder sind doch bei
demjenigen versichert, der mehr verdient, wenn ich das richtig in
Erinnerung habe!?
Was heißt denn eigentlich "ja, aber auch nur einmal und nicht doppelt." -
Zitat
Original von Kleiner Bär
Wo kann man überhaupt nachlesen, was wer wann als Lehrer bekommt?Für angestellte Lehrer, die nach TV-L bezahlt werden, hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/für verbeamtete Lehrer variiert das ja je nach Bundesland, für Niedersachsen (denn wie ich lese kommst du aus NDS) kannst du hier nachschauen:
http://www.nlbv.niedersachsen.…6240_L20_D0_I4387607.htmlZitatOriginal von Kleiner Bär
Als nicht verbeamteter Lehrer ist man doch in der gesetzlichen Krankenkasse, jedenfalls meistens, oder? Die Kinder sind doch bei
demjenigen versichert, der mehr verdient, wenn ich das richtig in
Erinnerung habe!?
Ja, angestellte Lehrer sind soweit ich weiß immer in der GKV, weil sie ja nicht über der Einkommensgrenze sind (eine private Krankenvollversicherung könnte ich mir als angstellte Lehrerin auch gar nicht leisten, denn Beihilfe bekomme ich als angestellte Lehrerin ja nicht).
Mit der Versicherung der Kinder bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube mittlerweile müssen die Kinder nicht mehr unbedingt bei demjenigen versichert werden, der mehr verdient (aber in der Regel ist es so). In der PKV musst du für Kinder ja extra bezahlen, während in der GKV die Kinder oder auch der Partner in Elternzeit (ohne zusätzliche Kosten) familienversichert werden kann.ZitatOriginal von Kleiner Bär
Was heißt denn eigentlich "ja, aber auch nur einmal und nicht doppelt."
Eben dass es auch den Kinderzuschlag wie den Verheiratetenzuschlag nur einmal gibt, auch wenn beide verbeamtete Lehrer wären.VG
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Hallo Mara!
Vielen Dank für die Antwort!Schönen Sonntag
Kleiner Bär -
hi.......ich bin freiwilliges mitglied in der gesetzlichen krankenkasse geblieben, weil ich mich nicht wage in die private zu gehen. und dann sind es fast 500 euro, die ich dafür zahle!
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Krass, darf ich fragen, wieso?
Ich meine, dass man es im Ref vielleicht nicht macht, aus Angst, danach nicht in die GKV , das kenne ich. Aber wenn man verbeamtet ist auf Lebenszeit?Also eine Freundin von mir macht das auch so wie du, sie sieht es als sozialwirksame Abgabe, die sie macht (Soli oder so ;)), aber warum machst DU das?
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