Hallo,
wie habt ihr das mit der Stuererklärung und Eurem Computer gemacht? Zu wie viel Prozent habt ihr die dienstliche Benutzung angegeben und vor allem hat das Finanzamt nochmal nachgefragt, gab es Probleme, musstet ihr eine Bescheinigung von der Schule o.ä. vorlegen?
Danke für jeden Bericht!
Gruß
Anna
Computer zu 70 % dienstlich Steuer
-
-
Hatte Quark geschrieben!
Wiso sagt dazu:
ZitatIn der Regel kann für den PC eine berufliche Nutzung von 50 Prozent vom Finanzamt anerkannt werden und mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers bis zu 70 Prozent. Nur in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent.
Lass dir doch einfach einen Wisch von deiner Schulleitung unterschreiben.
-
Da habe ich doch glatt eine Frage (natürlich ein hypothetischer Fall, damit niemand glaubt, dass wir hier Steuerberatung machen):
Jemand ist im Schuldienst tätig und möchte sich ein Notebook kaufen, da sein Rechner mittlerweile uralt ist und angeschafft wurde, lange bevor er sich im Schuldienst befand. Natürlich soll das neue Notebook möglichst maximal von der Steuer abgesetzt werden können.
Was muss derjenige insbesondere beachten?
Gruß !
-
HAllo Schmeili
ich hab das Wiso Progrmm, deswegen frag ich ja ob jemand mit den 70 Prozent als Lehrer schon mal Schwierigkeiten hatte...
Gruß
Anna -
gelöscht
-
Hallo Elaine
Vielen Dank für Diene Antwort.
Genau das ist meine Befürchtung. Ich habe auch schon so eine langes Schreiben aufgesetzt zu was ich den Computer verwende und auch zu welchen Zeiten dienstlich, aber irgendwie müsste man das dann wahrscheinlich mit dem "echten" Computer beweisen oder ein Chef müsste das bestätigen mit den 70% und das kann er ja de facto nicht. Selbst wenn mein Chef nett ist und die 70 % unterschreibt, kann das Finanzamt immer noch sagen: Der Computer von Frau X steht zu Hause, das können Schulleiter gar nicht beurteilen.Sag mal, hat das Finanzamt dann 50 % akzeptiert (von sich aus 50 % angesetzt) oder hieß es : 70 % nehmen wir nicht, also 0%?
Gruß
Anna -
Hallo an alle die es interessiert:
Hab noch was gefunden:"Die berufliche Nutzung können Sie einfach schätzen. „Ist die berufliche Nutzung des PCs unstrittig, können die PC-Kosten ohne jeglichen Nachweis mit mindestens 50 Prozent als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de. Wem die 50 Prozent zu wenig sind, der sollte über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten eine Art PC-Stundenbuch führen und die berufliche und private Nutzung des Computers darin dokumentieren. "
Dieses PC Studienbuch wär ne Idee...ist aber eine Sch...arbeit
Gruß
Anna
Werbung