hallo!
wenn in der ausschreibung steht, dass man, wenn man dies oder jenes schriftlich nachweist bevorzugt eingeladen wird, reicht dann das schulleitergutachten aus?
das was ich nachweisen solll steht "irgendwo" im gutachten. ich habe es auch im anschreiben erwähnt. reicht das dann wohl? nicht, dass die das überlesen. kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die freiwillig den ganzen gutachten-kram lesen. sollte ich besser noch ein extra-blatt einfügen, auf dem das bestätigt wird?
man sollte ja davon ausgehen, dass das so reicht. aber irgendwie hab ich das gefühl besser alles doppelt abzusichern...hätte nämlich gern ne stelle
gruß
sinfini