"schriftlicher nachweis" über bestimmte anforderungen (bewerbung)

  • hallo!


    wenn in der ausschreibung steht, dass man, wenn man dies oder jenes schriftlich nachweist bevorzugt eingeladen wird, reicht dann das schulleitergutachten aus?


    das was ich nachweisen solll steht "irgendwo" im gutachten. ich habe es auch im anschreiben erwähnt. reicht das dann wohl? nicht, dass die das überlesen. kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die freiwillig den ganzen gutachten-kram lesen. sollte ich besser noch ein extra-blatt einfügen, auf dem das bestätigt wird?


    man sollte ja davon ausgehen, dass das so reicht. aber irgendwie hab ich das gefühl besser alles doppelt abzusichern...hätte nämlich gern ne stelle ;)


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es mir noch einmal bestätigen lassen. Dann sieht man es auf dem ersten Blick. Und der Nachweis droht nicht unterzugehen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Viel Erfolg.

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