Hi,
ich weiß, dass es eine Verwaltungsvorschrift gibt (ich meine von 1994), die festlegt, dass einzelne Klassenarbeiten gruppenbezogen sein müssen, aber nicht alle. Blöderweise weiß ich natürlich nicht, wo ich meine Kopie hinterlegt habe und bin auch nach einstündiger Recherche in der Landesrechtsdatenbank noch nicht fündig geworden.
Kann mir jemand helfen?
Gruß leppy