Ab wann Schule wechseln?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin letztes Jahr mit dem Referendariat fertig geworden und habe glücklicherweise auch gleich eine STelle bekommen. Da ich an einer Grundschule bin, bin ich nicht gleich verbeamtet worden, sondern erstmal für 3 Jahre angestellt, danach soll die Verbeamtung spätestens erfolgen.
    Nun mein "Problem": Ich habe mich vor ein paar Monaten frisch verliebt und erwäge die Möglichkeit, mit meinem Freund zusammen zu ziehen. Leider wohnt er nicht ganz hier um die Ecke. Da ich nciht jeden Tag 150 km fahren will, wäre es also günstig, eine Stelle in seiner Nähe zu bekommen, zumal er zumindest in einer Kleinstadt wohnt und nicht auf dem Dorf wie ich ;)
    Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, noch vor Ablauf der 3-Jahresfrist die Schule zu wechseln?
    Danke schonmal für eure Antworten!

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

    • Offizieller Beitrag

    Wichtig wäre es zu wissen, um welches Bundesland es geht.


    In NRW kommt man beispielsweise alleine durch Heiraten nicht von einer Schule weg, wenn der Schulleiter einen nicht gehen lässt (weil man beispielsweise ein Mangelfach hat o.ä.). Hier muss man dann einen Versetzungsantrag einreichen und bis zu 5 Jahre warten.


    Edit:
    Oha, ich sollte mal genauer lesen: Du bist nicht verbeamtet, sondern angestellt oder bist du nur noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet? Dann kann es sein, dass die Regelungen anders sind.

  • Für NDS: Feste Stelle ist feste Stelle, egal ob verbeamtet oder angestellt. 3 - Jahres - Sperre bis eine Veresetzung möglich ist

  • Ja, bin nur angestellt, auch keine Verbeamtung auf Probe derzeit...und zum heiraten wäre es definitiv zu früh ;)
    Bundesland Niedersachsen

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Zitat

    Original von _Malina_
    Für NDS: Feste Stelle ist feste Stelle, egal ob verbeamtet oder angestellt. 3 - Jahres - Sperre bis eine Veresetzung möglich ist


    Das ist nicht ganz richtig. Bei "schwerwiegenden Gründen geht es wohl". So steht es zumindest auf der HP des KuMi.


    LG Anja

  • Hm, die hab ich wohl nicht :(

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Ich weiß zwar nicht 100% Bescheid, aber ich bin immer davon ausgegangen, dass eine Beamtenstelle immer Vorrang vor einer Angestelltenstelle hat?

  • Ja, es steht auf der HP des KuMis (hm, hört sich fast an wie Kuhmist.. :rolleyes:). "schwerwiegende Gründe" --> weder Hochzeit, noch schwanger werden und anschließende Rückkehr nach der Mutterzeit ist ein schwerwiegender Grund - zumindest nicht für die LschB Braunschweig.... da frage ich mich doch was dann...

  • Also wenn du angestellt bist, dann hast du i.d.R. einen Arbeitsvertrag und den kann man(n) kündigen. Außerdem sollten dort Kündigungsfristen festgelegt wein. Ansonsten gibts bestimmt einen Traifvertrag für den öffentlichen Dienst in deinem Bundesland.
    Die Frage ist die nach den Folgen.... also wie groß sind deine Chancen, wenn du wieder in den Schuldienst in deinem jetzigen Bundesland zurückwillst bzw. in den Bereich deines jetzigen Schulamtes. Die reagieren dann u.U. etwas ungehalten...
    Ansonsten sehe ich keinen Grund nicht zu kündigen (aber erst die neue Stelle sicher haben :-).


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA ()

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