Hi,
Ich hab mal ne Frage in sachen Vertretungsstellen. Momentan habe ich einen Vertrag für einen Mutterschutz und möchte nun gerne die einjährige Elternzeit übernehmen. Ist schon eingereicht, Schulamt weiß bescheid, Schule möchte mich haben und gerne Pläne machen. Das Schulamt allerdings hält es sich nun noch einige Tage offen, ob der Vertrag, der in 10 Tagen beginnt, nur bis zum Schuljahresende aufgestellt wird. Man müsse ja die Stellenlage der Schule beobachten und jemanden nicht für ein Jahr festlegen, wenn man nicht alle Zahlen weiß. Hallo? ISt doch alles klar fürs nächste Schuljahr...hab dann mal direkt nach den Ferien gefragt. Angeblich gibts dann Geld wenn man auch nach den Ferien wieder angestellt ist. Naja, aber neben der Geldfrage, die mir schon am wichtigsten ist frage ich mich ob das rechtens ist, was die da überlegen. Eine kollegin die sehr gut informiert ist, sagte mir, dass die eigentlich die verträge immer auf den Grund der Vertretung ausrichten und das ist in meinem Falle das ganze Jahr. Habe ein bisschen Angst, dass es nach den Ferien heißt: tja, andere Schule, die unterhang hat...oder sowas... Würde einfach nur gern wissen, ob das Schulamt verpflichtet ist, mir bzw. der Schule den Einjahresvertrag sofort zu geben unabhängig davon, was für ferien da noch kommen und so. Die Schule macht ja auch Pläne und hätte gerne Sicherheit. Naja, vielleicht habt ihr ja Erfahrungen ?! Werde aber auch mal die Gewerkschaft fragen und euch dann berichten. Wäre aber interessant zu hören, ob ihr auch ähnliches erlebt habt...
Danke!! maik