An unserer Schule fällt sehr häufig Vertretungsunterricht an. Da laut Gesetz kein Unterricht für Schüler ausfallen darf, erteile ich (Primarstufe, Teilzeit 21 Wochenstunden) nicht selten 1-2 Stunden wöchentlich zusätzlich, ohne dass ich dafür einen Ausgleich bekomme. Natürlich sind meine Kollegen in der gleichen Situation. Das führt nicht selten zu Unmut. Welche Regelung gibt es an deiner Schule?
Vertretungsunterricht
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Hallo Frühling,
da kann ich dir ganz genau noch was zu der gesetzlichen Regelung sagen. Und zwar ist es in NRW so, dass du bis zu 3 Stunden im Monat unentgeltlich leisten musst (als Beamte), ab 4 Stunden bekommst du die zusätzlichen Stunden auch zusätzlich vergütet. Bei uns ist es deshalb so, dass, wenn jemand zusätzliche Stunden macht, geguckt wird, ob man es nicht dann wenigstens auch auf mindestens 4 in dem Monat bekommt, damit derjenige es eben zumindest nicht umsonst macht...
Viele Grüße
Britta -
Zitat
Original von Frühling
Welche Regelung gibt es an deiner Schule?Für solche Sachen kann es keine schulinterne Regelungen geben, sondern es gibt klare gesetzliche Vorschriften, die Britta ja schon dargestellt hat. Dass euch die Vertretungsstunden ausbezahlt werden, wenn es denn mindestens 4 pro Monat sind, ist euer gutes Recht und kein Ermessen der Schulleitung. Ich habe es übrigens auch so erlebt, dass es wirklich so gehandhabt wird. Ich bin mir nicht sicher, habe aber in Erinnerung, dass Teilzeitleute die Überstunden sogar schon früher bezahlt bekommen bzw. mehr Geld bekommen - habe es nur am Rande mitbekommen, da bei uns für die Teilzeitleute irgendwelche Zettel der Gewerkschaften verteilt wurden, Genaueres müsstest du mal bei der Gewerkschaft oder beim Personalrat nachfragen.
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Ich danke euch herzlich für eure prompten Beiträge. Da ich noch ein "Grünschnabel" bin und dieses mein erster Kontakt zum Lehrerforum war, bin ich erstaunt, dass mir sofort geantwortet wurde.
Liebe Grüße
Frühling -
Noch eine kleine Anmerkung zum "Ausbezahlen":
Sobald die gegebenen Vertretungsstunden ausbezahlt werden, ist die Schulleitung auch verplichtet, ausgefallene Stunden gegenzurechnen.
Wenn also Stunden wegfallen, weil eine Klasse nicht da ist, werden die ggf. wieder abgezogen.
kl. gr. Frosch
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