Hallo zusammen,
ich habe wieder eine Frage und finde keine Antwort darauf: Ich habe in Deutsch eine 7. Klasse (Gesamtschule NRW) und mache mit den Kindern gerade eine Unterrichtsreihe zum Thema Balladen. Laut schulinternem Lehrplan sollen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Unterrichtsreihe „Lesevorträge vorbereiten und Balladen kreativ umsetzen“ . Ein weiterer Inhalt dieser Unterrichtsreihe ist es, Balladen zu „untersuchen und ihre Textmerkmale kennenzulernen“ .
Nachdem wir nun drei Balladen und das "Ur-Ei" ausführlich besprochen haben, möchte ich die SuS in Gruppen verschiedene Balladen erarbeiten lassen. Dabei sollen sie den Inhalt erschließen und einige Aufgaben dazu bearbeiten. Der Schwerpunkt soll aber darauf liegen, die Ballade so vorzubereiten, dass sie auswendig gerappt werden kann.
Für die Erarbeitung haben die SuS ca. drei Wochen (jeweils 4 Stunden á 45 Minuten) Zeit.
Kann ich das Ergebnis dieser Gruppenarbeit (sowohl den schriftlichen Teil als auch den Vortrag) als Klassenarbeit werten? Wie sieht das gesetzlich aus?