Einen schönen guten Abend,
ich sitze hier über meinen Abiklausuren und habe gerade eine Klausur, die sprachlich äußerst herausfordernd ist...
Nun habe ich dem Schüler schon recht wenige Punkte im Darstellungsbereich geben müssen, so dass die Note schon 2 Punkte schlechter ist als eine inhaltlich gleiche, aber sprachlich bessere Arbeit. Muss ich dem armen Menschenkind "gemäß § 13 Abs.2 APO-GOSt" ( = Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um ein bis zwei Notenstufen) - wie es im Bewertungsbogen heißt - nun noch mal 2 Notenpunkte abziehen, weil es sprachlich so grottenschlecht ist?
Das erscheint mir arg viel, da wird aus der inhaltlichen 4 ja eine 5-. Bei mir an der Schule wird diese Zusatzzeile § 13 wohl eher ignoriert, wie handhabt ihr das?
Schöne Grüße
FrauLehrerin