Probleme mit schuelerVZ

  • Zitat

    Original von Bayer
    [h ja. Herzlichen Dank für die sachliche Auseinandersetzung und die ausführliche Erklärung, warum du recht hast und ich nicht. So kann ich es besser nachvollziehen und muss mich wohl inhaltlich auf ganzer Linie geschlagen geben. :D


    Ok, weil du es bist:
    §§202a bis §§202c StGB lesen: Ein besonders geschützter Bereich im Internet, der eben nicht öffentlich zugänglich ist, fällt darunter. Das ist bei geschlossenen Nutzergruppen mit Sicherheit gegeben.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Sehen wir es doch so:


    In dem Moment, wo Mobbing bei SchülerVZ stattfindet und die Schüler mich darauf ansprechen, muss ich als Lehrer aktiv werden.


    Damit ist keinesfalls gemeint, dass sich die Schule in dem Sinne einmischt, als dass die Problematik mit dem Erziehungs- und Sanktionsinstrumentarium der Schule gelöst wird.


    Wenn ich aber als Schule bzw. als Lehrer nicht selbst den Konflikt löse, dann muss ich selbstverständlich diejenigen Instanzen informieren, in deren Hände es gehört, sofern es primär den privaten und nicht den schulischen Bereich betrifft - und das sind die entsprechenden Eltern.


    Sofern sich das Mobbing dann aber in Form von Diskussionen oder Konflikten in der Schule zeigt, habe ich als Lehrer dann auch die Möglichkeit, das Instrumentarium, das die Schule bietet, zu nutzen. Das schließt auch Streitschlichtung etc. ein.


    Irgendwelche Gesetze über Privatsphäre im Internet, Nutzungsbedingungen von SchülerVZ oder sonstige zitierte Paragraphen sind für mich da sekundär.


    Gruß
    Bolzbold


  • Nein, dass war nicht meine Sichtweise.
    In dem Moment, in dem Mobbing oder was auch immer in die Schule hineinstrahlt muss der Lehrer natürlich reagieren, aber ich bleibe dabei, dass das vor allem auch heißt, von den Eltern einzufordern, dass diese dafür sorgen, dass ihre Kindern sich da ihren Mitschülern gegenüber angemessen verhalten. (Was man von ihnen übrigens auch im Sinner der Störerhaftung erwarten kann, wenn sie ihren Kindern einen PC mit Internetanschluss zur Verfügung stellen)
    Alleine vom Namen "SchuelerVZ" eine besondere Verantwortung der Schule abzuleiten da für Ordnung zu sorgen halte ich für ziemlichen Unfug.


    Die Ausführungen von Bolzbold würde ich sofort unterschreiben.


    Grüße, Moebius

  • Zitat

    Original von Moebius


    Nein, dass war nicht meine Sichtweise.
    In dem Moment, in dem Mobbing oder was auch immer in die Schule hineinstrahlt muss der Lehrer natürlich reagieren, aber ich bleibe dabei, dass das vor allem auch heißt, von den Eltern einzufordern, dass diese dafür sorgen, dass ihre Kindern sich da ihren Mitschülern gegenüber angemessen verhalten. (Was man von ihnen übrigens auch im Sinner der Störerhaftung erwarten kann, wenn sie ihren Kindern einen PC mit Internetanschluss zur Verfügung stellen)


    Gut, ich habe dich wohl zu verkürzt wiedergegeben. Dass die Eltern eine Gewichtige Rolle bei der Prävention und Sanktionierung spielen sollten, ist wohl auch unstrittig.


    Zitat

    Original von Moebius
    Alleine vom Namen "SchuelerVZ" eine besondere Verantwortung der Schule abzuleiten da für Ordnung zu sorgen halte ich für ziemlichen Unfug.


    Die Ausführungen von Bolzbold würde ich sofort unterschreiben.


    Grüße, Moebius


    Ich denke es ist deutlich geworden, dass ich die besondere Verantwortung der Schule nicht allein aus dem Namen SVZ ableite. Es bleibt aber ein gewichtiges Indiz für die starke Verflechtung dieses Portals mit der schulischen Welt. Ich glaube auch, dass das sogar die Schüler mehrheitlich so sehen werden.


    Insofern kann ich als Lehrer also eigentlich standardmäßig davon ausgehen, dass sich "virtuelles" Mobbing auf SVZ zwingend auch im realen schulischen Umfeld abspielen wird. Nur habe ich das als Lehrer viellleicht bislang noch nicht wahrgenommen.


    Auch ich finde Bolzbolds Anmerkungen sehr hilfreich, wobei ich ihn nicht so verstehe, dass er prinzipiell schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen als Mittel der Wahl ablehen würde. (Bolzbold, du darfst mich hier natürlich gerne korrigieren.) Es kommt halt wohl - wie bereits erwähnt - sehr auf den individuellen Fall an. Und diesebezüglich bleibe auch ich dabei, im Zweifel lieber etwas eher und stärker zu reagieren als zu schwach.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es so wie Bolzbold:


    Wenn sich ein Schüler an mcih wendet, weil er im SchülerVZ (oder sonst wo im Netz) gemobbt wird, werde ich aktiv.
    ich werde aber noch nicht einmal unbedingt aktiv, weil ich Lehrer bin und das Mobbing meine Schüler betrifft. Ich werde aktiv, weil ich ein Erwachsener bin, an den sich der Schüler hilfesuchend gewandt hat. (Als "Lehrer" würde ich aktiv werden, wenn das Mobbing nciht nur im Internet sondern auch im Schulleben stattfindet.)


    Ich muss als "Erwachsener" nicht Detektiv spielen. Das ist nicht meine Aufgabe.
    Meine Aufgabe als Erwachsener wäre es, dem Schüler Hilfestellung zu geben: an wen kann ich mich wenden, damit das Mobbing aufhört. An wen kann ich mich wenden, damit die Beweise gesichert werden. (z.B. an die Betreiber vom SchülerVZ, die allerdings Daten erst dann rausgeben dürfen, wenn eine polizeiliche Ermittlung stattfindet.)


    Ich kann auch als "Erwachsener" meinen Einfluss und meinen "Zugriff" auf die Mobber nutzen, um sie ins "Gebet" zu nehmen.


    Was ich als "Erwachsener" nicht darf (denke ich): ich darf nicht mit schulischen Sanktionen (Klassenkonferenz, ...) arbeiten, solange das Mobbing nicht im schulischen Raum stattfindet. Solange dies der Fall ist, sind andere für die Sanktionen zuständig.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Kann sein, dass einiges hier im Thread schon gesagt wurde. Ich wollte nur kurz meine Meinung aufschreiben, habe den Thread aber nur überflogen, um mir einen Eindruck zu verschaffen.


    P.P.S.: ich achte übrigens die Privatsphäre meiner Schüler. Und ich habe kein gesteigertes Interesse daran, ihnen im schülervz zu folgen. Aber ich hätte (sagen wir mal) Mittel und Wege, um mich im SchülerVZ umzusehen, bzw. ich würde umsehen lassen.
    Im Notfall würde ich diese "Quellen" dann auch nutzen.


  • Insbesondere deiner letzten Ergänzung möchte ich voll und ganz zustimmen. Bezüglich der Sanktionierung sehe ich das aber anders. Ich habs schon an anderer Stelle gesagt, wiederhole mich aber trotzdem nochmal: Mobbing auf SVZ findet (nahezu) ohne Ausnahme auch im schulischen Umfeld statt. Alle mir bekannten Fälle, und das waren allein im vergangenen Jahr gleich mehrere, haben das bestätigt. Schulische Sanktionen sind also (von wenigen möglichen Ausnahmen abgesehen) immer angebracht, wenn sie in der Situation als hilfreich erscheinen.


    Und auch das nochmal: Mit Detektivspielchen hat das nichts zu tun. Die Fälle werden einem in aller Regel zugetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Schubbidu, ich muss dir auch zustimmen. Wenn das Mobbing auch im schulischen Bereich stattfindet, was oft bis quasi immer der Fall sein dürfte, bin ich auch nicht mehr als "Erwachsener", sondern als "Lehrer" eingebunden.


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Original von Mikael


    Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir nun wirklich nicht ?(


    Ich klinke mich mal nur kurz ein und spinne das Beispiel von Schubidu weiter: STUDIvz. Ist dann der Prof Ansprechpartner, wenn gemobbt wird? (Der wird sich bedanken....)


    Just a thought,
    Raket-O-Katz

  • Zitat

    Original von Raket-O-Katz


    Ich klinke mich mal nur kurz ein und spinne das Beispiel von Schubidu weiter: STUDIvz. Ist dann der Prof Ansprechpartner, wenn gemobbt wird? (Der wird sich bedanken....)


    Just a thought,
    Raket-O-Katz


    Ich kann mich wirklich nur wiederholen: Der Name ist lediglich ein starkes Indiz für die enge Verflechtung des Protals mit der schulischen Lebenswelt und nicht der alleinige Beweggrund für die Notwendigkeit eines aktiven Eingreifens von uns. Weitere Gründe wurden im Thread bereits ausführlich von mir und anderen dargestellt.


    Außerdem hinkt dein Beispiel gewaltig. Irgendwo muss ich dann doch eine Grenze zwischen dem Mobbing von Schutzbefohlenen und dem Mobbing von Erwachsenen ziehen. Als solche würde ich Studenten dann doch bezeichnen. Der Uni-Prof unterliegt eben deshalb auch keiner Aufsichtspflicht im Sinne eines Lehrers und hat auch keinen Erziehungs- sonder lediglich einen Lehrauftrag.

    • Offizieller Beitrag


    hi,


    auch wenn viel gesagt wurde, möchte ich noch ein paar ergänzungen machen. vor allem, weil auch einiges gegen das spricht, was ich so in meiner ausbildung gelernt habe und was an den schulen, an denen ich unterrichtet habe, prakiziert wird.


    ich beziehe mich nicht auf alles, habe mir nur einmal diese geschichte raus gepickt und die äußerungen, die hier grad über mir getätigt wurden.
    (ich mach mal auf timm:) einige schulrechte (hessen und bayern auf jeden fall) kennen die möglichkeit, dass außerschulische vorfälle mit schulstrafen geahndet werden können, wenn "die verwirklichung der aufgabe der schule" gefährdet ist.
    In einem derartigen fall (außerhalb der schule wurde ein mitschüler am wochenende von zwei anderen verprügelt, jemand viertes hatte sie dazu angestiftet) ging es vor das verwaltungsgericht. dieses entschied, dass eine ordnungsmaßnahme der schule (schulverweis) rechtens ist, weil durch diese tat "der schul- und unterrichtsbetrieb gestört ist", außerdem würde dieser vorfall das schulklima vergiften und "masssiv den bildungs- und erziehungsauftrag der schule " gefährden, bw. "die schüler hindern, sich zu freien selbstbestimmten persönlichkeiten entwickeln."


    (timm ende)


    auch wenn in letzter zeit hier persönliche stellungnahmen nicht gern gehört werden, aber ich halte es persönlich für selbstverständlich und überhaupt nicht in frage zu stellen, dass ich als lehrer aktiv werde, wenn einer meiner schüler von seinen mitschülern o.ä. außerhalb der schule belästigt wird. da gibt es keinerlei diskussionen in meiner welt. dass hier schon allein darüber diskutiert wird, finde ich befremdlich.


    grüße


    h.

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    ich beziehe mich nicht auf alles, habe mir nur einmal diese geschichte raus gepickt und die äußerungen, die hier grad über mir getätigt wurden.
    (ich mach mal auf timm:) einige schulrechte (hessen und bayern auf jeden fall) kennen die möglichkeit, dass außerschulische vorfälle mit schulstrafen geahndet werden können, wenn "die verwirklichung der aufgabe der schule" gefährdet ist.
    In einem derartigen fall (außerhalb der schule wurde ein mitschüler am wochenende von zwei anderen verprügelt, jemand viertes hatte sie dazu angestiftet) ging es vor das verwaltungsgericht. dieses entschied, dass eine ordnungsmaßnahme der schule (schulverweis) rechtens ist, weil durch diese tat "der schul- und unterrichtsbetrieb gestört ist", außerdem würde dieser vorfall das schulklima vergiften und "masssiv den bildungs- und erziehungsauftrag der schule " gefährden, bw. "die schüler hindern, sich zu freien selbstbestimmten persönlichkeiten entwickeln."


    (timm ende)


    Quelle?


    Dies ist in Niedersachsen meines Wissens nach nicht möglich. Ordnungsmaßnahmen können sich hier nur auf Vorfälle beziehen, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz:


    4) 1 Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. 2 Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. 3 Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.


    Da steht nichts davon drin, dass sie das nur auf dem Schulgelände zu tun haben ...


    und:


    Art 86
    8) Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet


    Aber es DARF Anlass einer Ordnungsmaßnahme sein.

  • Ich möchte mal ganz kurz was zu den von Mikael erwähnten "geschlossenen Gruppen" sagen, weil ich das Gefühl habe, dass das, was er damit meinte, nicht bei allen, die darauf "angesprungen" sind, angekommen ist =)


    Mit "Nutzergruppen" sind im Hinblick auf schuelervz, studivz etc pp die Gruppen gemeint, denen man da beitreten und sein Profil damit "verschönern" kann, á la "Schule ist doof", "Wir lästern nicht, wir stellen nur fest" usw. Diese können offen sein, das heißt, dass jeder registrierte Nutzer, egal ob eine echte Lisa Meier oder ein fiktives Schnewittchen von Rumpelhausen dort beitreten kann.
    Sie können aber auch geschlossen sein, was widerum heißt, dass man von einem Moderator oder dem Admin der Gruppe (also dem Gruppengründer und seinen "Helfern") freigeschaltet werden muss. Diese Gruppe und deren Diskussionsinhalte sind somit nicht frei zugänglich. Gruppen, die gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet sind, beispielsweise "Ich finde xy total bescheuert", sind meistens geschlossen, um eben Schnüffler rauszuhalten.


    Vom rechtlichen Bereich habe ich (noch) keine Ahnung und kann mich daher dazu nicht äußern, ich wollte nur mal den Begriff klären :) Mikael, ich hoffe, ich habe das, was du meintest richtig erfasst.


    Generell denke ich, dass die Schule bzw die Lehrer sich gegenüber solchen Mobbingfällen nicht verschließen sollten. Neue Medien sind auch ein Teil der Schule und Schule hat es sich auch als Ziel gesetzt, Schüler im Umgang mit denselben "auszubilden", dazu gehören sowohl rechtliche Aspekte, als auch die klare Feststellung, dass ein geschriebenes Wort nichts anderes, als ein gesprochenes ist; dass am anderen Ende der Leitung Menschen sitzen etc.
    Das als Lehrer in der heutigen Zeit von sich wegzuschieben...nein, könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael


    Quelle?


    Dies ist in Niedersachsen meines Wissens nach nicht möglich. Ordnungsmaßnahmen können sich hier nur auf Vorfälle beziehen, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen.



    Thomas Böhm: Grundkurs Schulrecht II. Zentrale Fragen zur Aufsichtspflicht und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Köln 2007. S. 43 Bezug genommen in diesem Fall wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (Az.: 2 M 72101; SchulRecht 2/2002, S. 30ff)


    Mir ist dieses Büchlein neulich von meinem Chef vermacht worden. Interessante Sachen stehen da auch über die Aufsichtspflicht, die so manche Angstmache verhindern könnten. Man sollte öfter in solchen Sachen lesen, ich meine die Kommentare zu den Gesetzen, die sind meist interessanter.


    grüße


    h.

  • Zitat

    Original von Raket-O-Katz


    Ich klinke mich mal nur kurz ein und spinne das Beispiel von Schubidu weiter: STUDIvz. Ist dann der Prof Ansprechpartner, wenn gemobbt wird? (Der wird sich bedanken....)


    Just a thought,
    Raket-O-Katz


    Den Hinweis finde ich durchaus interessant: "Studi"-VZ sagt eben doch jedem, dass diese Community für Studenten ist und bsw. hier an anderer Stelle auch zurückgefragt wird, wie man denn da als Nicht-Student beteiligt sein könne. Mittlerweile kann man sich da als "Alumni" kennzeichenn und ist somit legitimiert.
    Ergo: Der Name definiert die Inhalte, ein "Schüler"-VZ hat viel mit Schule zu tun.
    (Die Diskussion hier hat insg. auffallende Parallelen zu der über die Sauf-Klassenfahrten angehender Abiturienten: Wo beginnen und enden Zuständigkeiten der Lehrer?)


    Zitat

    Original von Peach
    Mit "Nutzergruppen" sind im Hinblick auf schuelervz, studivz etc pp die Gruppen gemeint, denen man da beitreten und sein Profil damit "verschönern" kann, á la "Schule ist doof", "Wir lästern nicht, wir stellen nur fest" usw.


    Ich schmunzele manchmal über die Kreativität solcher Gruppennamen, bsw. sinngemäß: "Wenn Effi doch gleich von der Schaukel gefallen wäre..."

    "Die Welt ist kein romantischer Ort mehr.
    Einige Menschen in dieser Welt sind es aber trotzdem noch.
    Und darin liegt die Hoffnung…
    Lass die Welt nicht gewinnen, Ally McBeal."

  • habe die diskussion nur überfolgen, aber:


    an studivz können auch alle teilhaben, die bei meinvz angemeldet sind, da diese beiden plattformen verbunden sind. meinvz ist für "alumni" und alle, die nicht studieren (studiert haben), was bewirken sollte, dass sich nicht alle "nicht-studenten" bei studivz anmelden. deswegen wurde/wird auch ein "umzugsservice" zu meinvz angeboten, damit "nicht-studenten" eine eigene plattform besitzen und trotzdem die möglichkeit besteht sich mit studenten auf studivz auszutauschen.


    somit würde ich sagen, dass die plattformen einfach mit den personen aus den betroffenen institutionen zu tun haben und für sie gemacht wurden und nicht die institution die ausschlaggebende rolle spielt.


    studivz wurde übrigens dafür gegründet, dass sich studenten über studieninhalte und alles, was mit dem studium zu tun hat, austauschen... was sich aus dieser ursprungsidee mitlerweile entwickelt hat sehen wir ja.

  • Ich vermute mal sehr viel eher, das StudiVZ gegründet worden ist, um in Deutschland eine Marktnische neben Myspace und Facebook zu eröffnen - auch die StudiVZ-Leute sind Unternehmer, die Geld verdienen wollen. ;)


    Ganz allgemein hinkt der Vergleich zwischen StudiVZ und SchülerVZ etwas, was Mobbing und Intervention seitens Lehrern und Hochschullehrern angeht. Im Gegensatz zu Professoren haben wir eine sehr viel weiter definierte Fürsorge- und Erziehungspflicht. Studenten sind immerhin alle volljährig!


    Nele

  • prinzipiell hast du da schon recht, aber es is tatsächlich so, dass die gründer den gedanken dieses austauschs der studenten im hinterkopf hatten. ursprünglich war es ja auch eine ganz kleine plattform, die dann gewachsen und gewachsen ist. hört sich vielleicht blöd an, aber ich hatte ein seminar über internet ethik, bei dem auch studivz ein thema war. da haben wir dann auch genau diese gründer idee besprochen.



    was das mobbing angeht hast du definitv recht! auch unter erwachsenen gibt es, wie wir alle wissen, mobbing und auch im studivz gibt es "hassgruppen" gegen profs etc. (die aber ganz schnell geschlossen werden (müssen), weil die profs ihre spitzel haben), aber sicher nicht auf die gleiche art und weise wie beim "kleinen bruder" schülervz.

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