ZitatOriginal von Bayer
[h ja. Herzlichen Dank für die sachliche Auseinandersetzung und die ausführliche Erklärung, warum du recht hast und ich nicht. So kann ich es besser nachvollziehen und muss mich wohl inhaltlich auf ganzer Linie geschlagen geben.
Ok, weil du es bist:
§§202a bis §§202c StGB lesen: Ein besonders geschützter Bereich im Internet, der eben nicht öffentlich zugänglich ist, fällt darunter. Das ist bei geschlossenen Nutzergruppen mit Sicherheit gegeben.