Probleme mit schuelerVZ

  • Hallo!


    Ich habe mal eine grundsätzliche Frage an euch, wei lich hier mit der Suchmaschine keinen Eintrag gefunden habe und mir nicht vorstellen kann, dass ich die einzige bin, die mit schuelerVZ Probleme hat.


    Gestern ABend klingelt mein Telefon und aufgeregte Eltern haben Angst um ihre Tochter, weil sie bei schuelerVZ beleidigt und bedroht wurde. Das war nicht das erste Mal, ich hab neulich in meiner anderen Klasse ebenfalls eine Auseinandersetzung, ausgetragen auf schuelerVz, schlichten müssen.


    Habt ihr damit auch Probleme? Wenn ja, wie geht ihr damit um? Habt ihr in der Schule Medienerziehung für alle (also außerhalb der einzelenen Fächer)? Holt ihr die Eltern mit ins Boot?


    Würde mich echt interessieren wie ihr damit umgeht!

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    Einmal editiert, zuletzt von Kiray ()

  • An unsere Schule gibt es regelmäßig Veranstaltungen zum Thema "Umgang mit den neuen Medien". Häufig erhalten wir dabei Unterstützung durch die örtlichen Verbraucherzentralen. Vielleicht könnt Ihr dort auch mal anfragen, sicher haben die sich auch bereits mit den sozialen Netzwerken wie schuelervz, studivz, myspace und facebook beschäftigt.

  • Mobbing auf SVZ wird an unserer Schule als Verstoß gegen §90 SchG B-W (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) bewertet, da durch dieses Verhalten auch das Miteinander an der Schule massiv beeinträchtigt werden kann.


    Unsere Direktion hat vor diesem Hintergrund bereits mehrfach mehrtägige Ausschlüsse vom Unterricht erlassen. Das hat ganz gut gewirkt.


    Außerdem arbeiten wir eng mit einem Jugendsachbearbeiter der örtlichen Polizei zusammen. Ein Polizist besucht einmal im Jahr unsere unteren Mittelstufenklassen und arbeitet mit den SchülerInnen zu diesem Thema. Oft ist den Kindern z.B. nicht klar, dass ihre verbalen Auslassungen im Internet auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wenn das zur Sprache kommt, bleibt denen oft erstmal für längere Zeit der Mund offen stehen.

  • SchülerVZ arbeitet doch mit geschlossenen Nutzgruppen. Wie will man dort überhaupt "recherchieren" ohne sich strafbar zu machen (Datenschutzgrundsätze gelten auch hier!).


    Ein guter Grund sich NICHT darum zu kümmern, denn ohne Einsicht in die SchülerVZ-Gruppen läuft es doch alles auf Verdächtigungen, Behauptungen und Unterstellungen hinaus.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael
    SchülerVZ arbeitet doch mit geschlossenen Nutzgruppen. Wie will man dort überhaupt "recherchieren" ohne sich strafbar zu machen (Datenschutzgrundsätze gelten auch hier!).


    Ein guter Grund sich NICHT darum zu kümmern, denn ohne Einsicht in die SchülerVZ-Gruppen läuft es doch alles auf Verdächtigungen, Behauptungen und Unterstellungen hinaus.


    Schüler bringen inzwischen häufig direkt den Ausdruck des Chatprotokolls oder der Seite mit. Als Klassenlehrer fühle ich mich verpflichtet, in solchen Fällen zu helfen, wenn ich um Unterstützung gebeten werde.


    Gruß,
    Dudel

  • Zitat

    Original von Mikael
    SchülerVZ arbeitet doch mit geschlossenen Nutzgruppen. Wie will man dort überhaupt "recherchieren" ohne sich strafbar zu machen (Datenschutzgrundsätze gelten auch hier!).


    Ein guter Grund sich NICHT darum zu kümmern, denn ohne Einsicht in die SchülerVZ-Gruppen läuft es doch alles auf Verdächtigungen, Behauptungen und Unterstellungen hinaus.


    Gruß !


    Mal davon abgesehen, dass ich Dudelhuns Pflichtgefühl teile, halte ich diesen Standpunkt auch rechtlich nicht für haltbar. Zumindest wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.


    Wie du an die "Beweise" kommst ist sicher nochmal eine andere Frage, aber das Thema ist zu wichtig, um da einfach den Kopf in den Sand zu stecken.

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    Mal davon abgesehen, dass ich Dudelhuns Pflichtgefühl teile, halte ich diesen Standpunkt auch rechtlich nicht für haltbar. Zumindest wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.


    Wie du an die "Beweise" kommst ist sicher nochmal eine andere Frage, aber das Thema ist zu wichtig, um da einfach den Kopf in den Sand zu stecken.


    Dann viel Spaß beim "Beweise sammeln", und immer an Folgendes denken:
    http://bundesrecht.juris.de/st…JNR001270871BJNG005202307


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael


    Dann viel Spaß beim "Beweise sammeln", und immer an Folgendes denken:
    http://bundesrecht.juris.de/st…JNR001270871BJNG005202307


    Gruß !


    Wie Schubidu richtig bemerkt:

    Zitat

    wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.


    Damit greift http://bundesrecht.juris.de/st…JNR001270871BJNG005202307 nicht, weil es darin um Verletzung des vertraulich gesprochenen Wortes geht....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Schubbidu


    Mal davon abgesehen, dass ich Dudelhuns Pflichtgefühl teile, halte ich diesen Standpunkt auch rechtlich nicht für haltbar. Zumindest wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.


    Wie du an die "Beweise" kommst ist sicher nochmal eine andere Frage, aber das Thema ist zu wichtig, um da einfach den Kopf in den Sand zu stecken.


    Die Tatsache, dass etwas juristisch ahndbar ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass es auch die Aufgabe des Lehrers ist, dies zu tun.
    Medienerziehung ist heute sehr wichtig, auch bei uns wird der Umgang mit community-Netzweken natürlich thematisiert. Man muss aber den allgemeinen Erziehungsauftrag abgrenzen von der Ahndung konkreter Vorfälle.


    Stellt euch vor, zwei 15jährige Schüler betrinken sich am Wochendende, geraten aneinander und Schüler A schlägt Schüler B. Im Normalfall würde wohl kein Lehrer auf die Idee kommen, desswegen Maßnahmen gegen Schüler A einzuleiten, weil der Vorfall sich außerhalb der Schule ereignet hat und garnicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Wohlgemerkt, ich rede davon "Strafen" gegen Schüler A zu verhängen, dass man in der Klasse vielleicht noch mal allgemein über Alkoholmissbrauch redet ist eine andere Geschichte).
    Zuständig wären wir nur dann wieder, wenn die Folgen so schwerwiegend wären, dass Schüler B in Zukunft vor weiteren Schäden durch Schüler A geschütz werden müsste. Und auch dann wäre nur dieser Schutz unsere Aufgabe und nicht die Sanktionierung des Vorfalls an sich.


    Ich weis, dass das in der Praxis nicht immer leicht abzugrenzen ist, aber wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir weder Staatsanwalt noch Richter sind und uns eine solche Rolle auch nicht zusteht.


    Im übrigen beschweren sich viele Lehrer zunehmend darüber, dass von uns immer mehr verlangt wird - quasi als allgemeiner Reperaturbetrieb für alles, was in Sachen Erziehung in einzelnen Elternhäusern nicht mehr geleistet wird. Dann sollten wir uns sehr gut überlegen, ob wir uns freiwillig noch in weitere Felder hineindrängen. Ich würde hier vor allem den Eltern gegenüber ganz klar deutlich machen, dass nur sie dafür sorgen können (und müssen), dass ihre Kinder den häuslichen PC nicht für strafbare Handlungen, wie Beleidigung oder Bedrohung, nutzen.



    Grüße,
    Moebius

  • Zitat

    Original von Moebius


    Stellt euch vor, zwei 15jährige Schüler betrinken sich am Wochendende, geraten aneinander und Schüler A schlägt Schüler B. Im Normalfall würde wohl kein Lehrer auf die Idee kommen, desswegen Maßnahmen gegen Schüler A einzuleiten, weil der Vorfall sich außerhalb der Schule ereignet hat und garnicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Wohlgemerkt, ich rede davon "Strafen" gegen Schüler A zu verhängen, dass man in der Klasse vielleicht noch mal allgemein über Alkoholmissbrauch redet ist eine andere Geschichte).
    Zuständig wären wir nur dann wieder, wenn die Folgen so schwerwiegend wären, dass Schüler B in Zukunft vor weiteren Schäden durch Schüler A geschütz werden müsste. Und auch dann wäre nur dieser Schutz unsere Aufgabe und nicht die Sanktionierung des Vorfalls an sich.


    Ich weis, dass das in der Praxis nicht immer leicht abzugrenzen ist, aber wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir weder Staatsanwalt noch Richter sind und uns eine solche Rolle auch nicht zusteht.


    Das kann ich voll unterschreiben. Die Grenzen zwischen Schule und privater Lebenssphäre verschwimmen aber im Internet sehr stark - du sprichst das ja selber an. Ich denke, da kann man nur anhand des konkreten Einzelfalls entscheiden, ob die schulische Sphäre betroffen ist und Handlungsbedarf von unserer Seite besteht. Im Zweifel werde ich in solchen Fällen als Lehrer aber dann doch lieber einmal zu viel als zu wenig tätig. Vielleicht ist es dann nicht mehr meine Verpflichtung als Lehrer, die mich antreibt, sondern eher sowas wie Zivilcourage.


    Zitat

    Original von Moebius
    Ich würde hier vor allem den Eltern gegenüber ganz klar deutlich machen, dass nur sie dafür sorgen können (und müssen), dass ihre Kinder den häuslichen PC nicht für strafbare Handlungen, wie Beleidigung oder Bedrohung, nutzen.


    Da gehst du mir pauschal zu weit. Die Schule und somit wir Lehrer haben einen klaren Erziehungsauftrag. Natürlich habe ich als Lehrer keinen Einfluss auf die (technische) Sicherung des häuslichen PCs - sehrwohl aber auf das Verhalten meiner Schüler, den häuslichen PC auf die ein oder andere Weise zu nutzen.

  • Sobald Mobbing und Gewalt gegen Schüler in das Schulumfeld hineinwirken sind wir als Lehrer verpflichtet dagegen vorzugehen. Das gebietet die Fürsorgepflicht.


    Dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, das viele Kinder betrifft, ist hier nachzulesen:
    http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,506952,00.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    Da gehst du mir pauschal zu weit. Die Schule und somit wir Lehrer haben einen klaren Erziehungsauftrag. Natürlich habe ich als Lehrer keinen Einfluss auf die (technische) Sicherung des häuslichen PCs - sehrwohl aber auf das Verhalten meiner Schüler, den häuslichen PC auf die ein oder andere Weise zu nutzen.


    HALT: Die Schule hat für den SCHULISCHEN BEREiCH einen Erziehungsauftrag, der gleichberechtigt neben denjenigen der Eltern tritt. Die Schule hat KEINEN Erziehungsauftrag für den häuslichen Bereich! Kann sie auch gar nicht, da der häusliche Bereich außerhalb des Einflussbereichs der Schule liegt.


    Zitat

    Original von alias
    Sobald Mobbing und Gewalt gegen Schüler in das Schulumfeld hineinwirken sind wir als Lehrer verpflichtet dagegen vorzugehen. Das gebietet die Fürsorgepflicht.


    Das Stichwort ist "hineinwirken". Erst wenn das Mobbing IN DER SCHULE relevant wird und von der Lehrkraft erkannt wird, sollte eingeschritten werden. Das muss man klar von dem unterscheiden, was die Kiddies zu Hause und in ihrer Freizeit tun.


    Moebius hat mit seinen Ausführungen völlig recht.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

    • Offizieller Beitrag


    Nehmen wir doch mal ein konkretes Beispiel: Fritzchen, Kevin und Klaus (Namen alle frei erfunden, das Beispiel auch), alle Schüler der fiktiven 8b, mobben Jeremias im Internet in einer geschlossenen Nutzergruppe, in der ebenfalls andere Mitschüler der Klasse Mitglieder sind. Der geht mit dem Ausdruck der Mobbereien zum Klassenlehrer. Da soll dann die Schule nicht zuständig sein?


    Wie sieht es auch, wenn Jeremias keinen Ausdruck davon hat, sondern nur von Theodora, die in die Parallelklasse geht, erzählt bekommen hat, dass die anderen ihn in einer geschlossenen Nutzergruppe mobben.

  • Zitat

    Original von Referendarin
    Nehmen wir doch mal ein konkretes Beispiel: Fritzchen, Kevin und Klaus (Namen alle frei erfunden, das Beispiel auch), alle Schüler der fiktiven 8b, mobben Jeremias im Internet in einer geschlossenen Nutzergruppe, in der ebenfalls andere Mitschüler der Klasse Mitglieder sind. Der geht mit dem Ausdruck der Mobbereien zum Klassenlehrer. Da soll dann die Schule nicht zuständig sein?


    Muss man im konkreten Fall abwägen: Tritt das Mobbing auch in der Schule auf? Dann eingreifen.
    Genauso gut könnte man folgende Situation konstruieren:
    Fritzchen, Kevin und Klaus mobben Jeremias auf dem Spielplatz in der Wohnsiedlung. Jeremias erzählt das seinem Klassenlehrer und benennt einen Zeugen. Soll die Schule zuständig sein?


    Zitat

    Wie sieht es auch, wenn Jeremias keinen Ausdruck davon hat, sondern nur von Theodora, die in die Parallelklasse geht, erzählt bekommen hat, dass die anderen ihn in einer geschlossenen Nutzergruppe mobben.


    Und Kollege Lehrkraft soll jetzt den Detektiv spielen, sich in die geschlossene Nutzergruppe einhacken und sich damit strafbar machen? Hier kann man genauso gut fragen: Wie geht man mit Gerüchten, Behauptungen und Unterstellungen allgemein um, dazu braucht es kein Internet.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael
    Muss man im konkreten Fall abwägen: Tritt das Mobbing auch in der Schule auf? Dann eingreifen.
    Genauso gut könnte man folgende Situation konstruieren:
    Fritzchen, Kevin und Klaus mobben Jeremias auf dem Spielplatz in der Wohnsiedlung. Jeremias erzählt das seinem Klassenlehrer und benennt einen Zeugen. Soll die Schule zuständig sein?


    Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber wir haben uns in solchen Fällen bisher immer zuständig gefühlt. Was allerdings auch dazu geführt hat, dass wir viele Stunden in der Woche nur für Klassenleiteraufgaben im Einsatz waren. Bei uns hat das bisher keiner hinterfragt, weil wir es, solange es die Schüler unserer Klasse untereinander betraf, schon zuständig gefühlt haben bzw. die Grenzen zwischen schulischem Mobbing und Mobbing zu Hause nicht klar erkennbar waren.


    Hm, ich denke grade ernsthaft darüber nach, ob da wirklich in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Tolle Einstellung, Mikael!
    Wenn ein Kind oder Jugendlicher zu dir kommt und dir erzählt, er werd eim Internet (oder sonstwo) gemobbt, geschlagen oder anderweitig gequält, sagst du: Tut mir leid, das war außerhalb der Schulzeit. Dafür bin ich nicht zuständig.
    Ich hoffe sehr, ich hab da was missverstanden!

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