Hallo,
aus gegebenem Anlass brauche ich dringend Rat beim Thema Widerspruch gegen die Note in der Prüfungslehrprobe.
Kennt jemand die Richtlinien für die Prüfer, die die Prüfungslehrprobe abnehmen? Gibt es da irgendwelche nachlesbaren Vorschriften etc.? Die Prüfungsordnung hat mir da leider nicht weitergeholfen.
Ist es zulässig, weder den Schulleiter noch den Prüfling darüber zu informieren, dass ein Prüfer wegen Krankheit ausfällt und einfach jemand anderes kommt?
Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!! Ihr seid gerade meine letzte Hoffnung, weil ich auch nicht weiß, wer mir in diesem Fall sonst Rat geben könnte.
Vanillene